Gesetzlicher Jahresurlaub

Der gesetzliche Jahresurlaub beträgt 26 Werktage pro Jahr. Im Rahmen eines Kollektivvertrages oder einer individuellen Vereinbarung kann die Anzahl der Urlaubstage jedoch erhöht werden.

In der Regel kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub erst nach einer 3-monatigen ununterbrochenen Anstellung bei dem gleichen Arbeitgeber nehmen. Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub im Prinzip nach Wunsch festlegen. Der Arbeitgeber kann diesen jedoch aufgrund berechtigter Gründe hinsichtlich der Unternehmensbedürfnisse oder der Wünsche anderer Arbeitnehmer ablehnen.

Der Arbeitnehmer muss seinen gesamten Urlaub bis zum 31. Dezember nehmen. Er hat jedoch die Möglichkeit, seinen Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres in Anspruch zu nehmen, falls er ihn aus betriebsorganisatorischen Gründen nicht vorher nehmen konnte.

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