Telearbeit und Arbeit außerhalb des Landes der üblichen Tätigkeit von Grenzgängern

Telearbeit ist eine Form der Arbeitsorganisation, bei der in der Regel Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eingesetzt werden, um die Arbeit außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu verrichten.

In Luxemburg wird Telearbeit von Arbeitnehmern durch die großherzogliche Verordnung vom 22. Januar 2021 geregelt, die durch eine Vereinbarung vom 20. Oktober 2020 zwischen den Sozialpartnern für allgemein verbindlich erklärt wurde.

Nicht in den Geltungsbereich der Vereinbarung über Telearbeit fallen:

  • ins Ausland entsandte Mitarbeiter;
  • der Transportsektor im weitesten Sinne (Verwaltung ausgeschlossen);
  • Handelsvertreter;
  • Co-Working Spaces in Luxemburg, wenn die Arbeit in einem Satellitenbüro des Unternehmens verrichtet wird;
  • Smart-Working, im Sinne von gelegentlichen Einsätzen per Smartphone oder Laptop außerhalb des üblichen Arbeits- oder Telearbeitsplatzes;
  • alle Leistungen, die außerhalb des Unternehmens beim Kunden erbracht werden.

 

Da die COVID-19-Abkommen im Bereich der Telearbeit von Grenzgängern am 30. Juni 2022 auslaufen, abgesehen von einer Übergangsfrist hinsichtlich der Sozialversicherung, finden Sie in unserer neuen Broschüre einen Überblick über die geltenden Steuer- und Sozialversicherungsregelungen:

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Die allgemeinen Bestimmungen finden Sie auch in unserer Broschüre über die Gesetzgebung “Telearbeit”:

thumbnail of 2022 06 Update Brochure Télétravail Cadre légal – DE thumbnail of 2022 06 Update Brochure Télétravail Cadre légal – EN

 

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