Reform der Pflegeversicherung sowie der Familienleistungen

Der LCGB kritisiert zwei große Reformvorhaben der Regierung

Aktuelle Themen der Sitzung des Exekutivausschusses des LCGBs am 27. Juni 2016 waren die Reform der Pflegeversicherung und die Reform der Familienleistungen.

Bezüglich der Reform der Pflegeversicherung hat der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, obwohl zahlreiche Fragen, die von den Sozialpartnern aufgeworfen worden waren, immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet wurden.

Wenngleich die Regierung bei jeder Gelegenheit an ihren Einsatz für die Gewährleistung der Qualität der Leistungen und für die Wahrung der derzeitigen Arbeitsplätze im Pflege- und Hilfsbereich erinnert, liefert der Gesetzesentwurf diesbezüglich keinen stichhaltigen Beweis.

Die Gesetzestexte, die das Thema der Qualität behandeln, werden in Form von großherzoglichen Verordnungen gegeben, die noch nicht bestehen. Ein Abbau von Arbeitsplätzen bleibt zu befürchten, da die Reform die Haushaltssparmaßnahmen verstärkt, die im Jahre 2015 im Rahmen des sogenannten „Zukunftspakets“ (-14,50 Millionen € in 2016 und -38,5 Millionen € in 2017) in die Wege geleitet wurden. Die Reform zielt eindeutig auf eine Senkung der Ausgaben ab, wobei sich die Frage stellt, ob das Niveau der Leistungen wirklich aufrechterhalten, sogar verbessert, werden kann, wenn weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Der LCGB bedauert sehr, dass die Regierung sich dazu entschieden hat, die Gespräche mit den Sozialpartnern nicht mehr fortzusetzen und einen unvollständigen, inkohärenten Gesetzestext zu verabschieden, nur damit der Termin des Inkrafttretens der Reform – 1. Januar 2017 – gehalten wird.

Solange grundlegende Fragen über die Funktionsweise der neuen Pflegeversicherung nicht beantwortet werden und kein einheitlicher Text mit sämtlichen Änderungen der Regierung seit der Übermittlung des Vorentwurfs des Gesetzes Ende April 2016 vorliegt, kann der LCGB sich nicht mit dem Reformentwurf der Pflegeversicherung einverstanden erklären.

Neben der Reform der Pflegeversicherung nahm der Exekutivausschuss des LCGBs auch den Entwurf zur Autonomie-Versicherung, der in der wallonischen Region vorbereitet wird, zur Kenntnis. In diesem Kontext fordert der LCGB den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen Belgien und Luxemburg, damit die Funktionsgrundlagen zwischen beiden Pflegeversicherungssystemen festgelegt werden, so dass jeder belgische Grenzgänger gegebenenfalls in den Genuss dieser Systeme gelangen kann.

Seit der Einführung der luxemburgischen Pflegeversicherung Ende der neunziger Jahren tragen die 175.000 Grenzgänger (darunter 40.000 Belgier), die in Luxemburg beschäftigt sind, zur Finanzierung dieses Sozialleistungssystems bei, das sie lediglich sehr begrenzt selber nutzen können. Durch ein bilaterales Abkommen könnte diese Problematik gelöst und Klagen durch Grenzgänger vor Gericht verhindert werden, so dass das luxemburgische Pflegeversicherungssystem nicht zusätzlich belastet wird. Eine Verurteilung Luxemburgs seitens der europäischen Gerichtshöfe könnte, wie gehabt bei den Studienbörsen, gegebenenfalls dazu führen, dass die Kosten explodieren, so dass schlussendlich sämtliche derzeitigen Leistungen gefährdet werden.

Angesichts der zahlreichen Kritikpunkte an der Reform der Familienleistungen hat der LCGB ein offenes Schreiben an die luxemburgischen Abgeordneten gerichtet, um sie dazu zu bewegen, am 29. Juni diese Reform, die vor allem Haushaltseinsparungen zu Lasten der Familien vorsieht, nicht mit zu tragen.

Entgegen den Aussagen der Regierung, dass „niemand etwas verlieren wird“ bei dieser Reform, werden kinderreiche Familien aktuell bei Schulbeginn finanzielle Einbußen bei der Zahlung der Schulanfangszulage erleiden, während künftige kinderreiche Familien weitaus geringere Familienzulagen erhalten werden.

Die finanziellen Folgen für die Familien können individuell mit dem digitalen Taschenrechner des LCGBs unter der Adresse http://lcgb.lu/fr/prestations-familiales ausgerechnet werden.

Schlussendlich erweist sich die geplante Reform schon jetzt als großer Misserfolg, weil die Regierung keines der angekündigten Ziele erreicht hat:

  • keine gleiche Behandlung von Kindern während den +/- 18 Jahren, solange das duale Kinderzulagensystem besteht,
  • keine wirkliche soziale Selektivität bei den Familienleistungen,
  • keine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden,
  • keine effiziente Bekämpfung der Kinderarmut.

Offener Brief an die Abgeordneten bezüglich der Reform der Familienleistungen

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