Der Personalausschuss

Alle in Luxemburg ansässigen Unternehmen des Privat- und des Öffentlichen Sektors, die mindestens 15 Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigen, sind verpflichtet einen Personalausschuss einzurichten.

Ein Personalausschuss besteht aus Mitarbeiter eines Unternehmens, den sogenannten „Personaldelegierten“, die:

  • aus den Angestellten des gesamten Unternehmens gewählt werden;
  • die rechtliche Wahrung und Verteidigung der Arbeitnehmerinteressen sichern.

Die allgemeine Aufgabe des Personalausschusses besteht darin, die Interessen der Unternehmensangestellten in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzsicherheit und sozialen Status zu schützen und zu verteidigen.

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