In Luxemburg hängt der Mindestlohn vom Ausbildungsstand ab und es muss zwischen dem qualifizierten und dem unqualifizierten Mindestlohn unterschieden werden.
- Unqualifizierter Arbeitnehmer: 2.637,79 € brutto pro Monat (15,2473 € brutto pro Stunde)
- Qualifizierter Arbeitnehmer: 3.165,35 € brutto pro Monat (18,2968 € brutto pro Stunde)
(Stand 01.01.2025 – Index 944,43)
Als qualifizierter Arbeitnehmer gilt:
- der Arbeitnehmer, der einen Beruf ausübt, welcher eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, die mit einem staatlich anerkannten Diplom bescheinigt wird, das mindestens einem CATP/DAP (von der technischen Berufsschule ausgestelltes Diplom) entspricht;
- der Inhaber eines CCM („Certificat de Capacité Manuelle“) mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
- der Inhaber eines CITP („Certificat d’Initiation Technique et Professionnelle“) mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
- ein Arbeiternehmer ohne Diplom, der aber wenigstens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen kann;
- ein Arbeitnehmer der mindestens 6 Jahre schrittweise zunehmende fachliche Qualifikationen erworben hat, in einem Beruf, dessen Ausbildung nicht durch ein offizielles Diplom bestätigt wird.