Sozialer Mindestlohn

In Luxemburg hängt der Mindestlohn vom Ausbildungsstand ab und es muss zwischen dem qualifizierten und dem unqualifizierten Mindestlohn unterschieden werden.

  • Unqualifizierter Arbeitnehmer: 2.570,93 € brutto pro Monat (14,8609 € brutto pro Stunde)
  • Qualifizierter Arbeitnehmer: 3.085,11 € brutto pro Monat (17,8330 € brutto pro Stunde)

(Stand 01.09.2023 – Index 944,43)

Als qualifizierter Arbeitnehmer gilt:

  • der Arbeitnehmer, der einen Beruf ausübt, welcher eine qualifizierte Berufsausbildung vo­raussetzt, die mit einem staatlich anerkannten Diplom bescheinigt wird, das mindestens einem CATP/DAP (von der technischen Berufsschule ausgestelltes Diplom) entspricht;
  • der Inhaber eines CCM („Certificat de Capacité Manuelle“) mit mindestens 2 Jahren ein­schlägiger Berufserfahrung;
  • der Inhaber eines CITP („Certificat d’Initiation Technique et Professionnelle“) mit mindes­tens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
  • ein Arbeiternehmer ohne Diplom, der aber wenigstens 10 Jahre Berufserfahrung nach­weisen kann;
  • ein Arbeitnehmer der mindestens 6 Jahre schrittweise zunehmende fachliche Qualifikati­onen erworben hat, in einem Beruf, dessen Ausbildung nicht durch ein offizielles Diplom bestätigt wird.
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