Der Arbeitsvertrag kann von jeder Partei wegen schweren Fehlverhaltens fristlos gekündigt werden, und von der Partei, deren Fehlverhalten die sofortige Beendigung des Arbeitsvertrags verursacht hat, kann Schadenersatz verlangt werden.
Die eingeschriebene Kündigung aus schwerwiegenden Gründen muss genaue Angaben zu der/n dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Verfehlung(en) und den Umständen enthalten, die die Schwere des Fehlverhaltens belegen.
Ein Arbeitnehmer, dem aus schwerwiegenden Gründen gekündigt wurde, erhält keine Abfindung.
Die Beurteilung der Schwere des Fehlverhaltens liegt immer im Ermessen des Gerichts. Der Arbeitnehmer sollte so bald wie möglich seine Gewerkschaft konsultieren. Eine Entlassung wegen schweren Fehlverhaltens muss innerhalb von 3 Monaten nach der Zustellung der Entlassung angefochten werden.
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