Zu beachtende Regelungen

Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, muss seine Kündigung dem Arbeitgeber per Einschreiben zusenden. Das Gesetz erlaubt auch andere Formen der Benachrichtigung, wie z.B. die eigenhändige Übergabe mit Unterschrift und Datum der Empfangsbestätigung. Diese muss in zweifacher Ausfertigung erfolgen.

Zurück zur Übersicht