Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, muss die Arbeitszeit durch eine oder mehrere bezahlte oder unbezahlte, an die Art der Beschäftigung angepasste Ruhezeiten unterbrochen werden. Die Dauer dieser Pause ist gesetzlich nicht festgelegt.
Die tägliche Arbeitszeit darf nur durch eine unbezahlte Ruhezeit unterbrochen werden. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer einen übermäßig langen Arbeitstag haben. Jeder Arbeitnehmer hat innerhalb von 24 Stunden Anspruch auf eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
Jeder Arbeitnehmer hat innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 44 Stunden. Diese Ruhezeit sollte nach Möglichkeit den Sonntag einschließen. Ist diese wöchentliche Ruhezeit nicht möglich, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 6 Tage zusätzlichen Urlaub pro Jahr.
Nach dem Ende einer wöchentlichen Ruhezeit muss die nächste wöchentliche Ruhezeit innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Somit darf ein Arbeitnehmer zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten nicht länger als 7 aufeinanderfolgende Tage arbeiten.
- Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden ununterbrochen innerhalb von 24 Stunden
- Wöchentliche Ruhezeit: 44 Stunden ununterbrochen innerhalb von 7 Tagen