Ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag, der vom Arbeitgeber entlassen wird, hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn er nachweislich > 5 Jahre bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat.
Eine Abfindung ist nicht fällig:
- wenn der Arbeitnehmer aus schwerwiegenden Gründen entlassen wurde;
- wenn der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf eine normale Altersrente geltend machen kann.