Abfindung

Ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag, der vom Arbeitgeber entlassen wird, hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn er nachweislich > 5 Jahre bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat.

Eine Abfindung ist nicht fällig:

  • wenn der Arbeitnehmer aus schwerwiegenden Gründen entlassen wurde;
  • wenn der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf eine normale Altersrente geltend machen kann.
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