Der Arbeitgeber muss die Entlassung per Einschreiben zusenden oder persönlich aushändigen in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift und Datum der Empfangsbestätigung.
Die Kündigungsfrist beginnt:
- am 15. des Monats, wenn das Kündigungsschreiben vor dem 15. des Monats erfolgt ist (es gilt das Datum des Poststempels);
- am 1. des Folgemonats, wenn das Kündigungsschreiben am oder nach dem 15. des Monats erfolgt ist (es gilt das Datum des Poststempels).