Zustellung der Entlassung

Der Arbeitgeber muss die Entlassung per Einschreiben zusenden oder persönlich aushändigen in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift und Datum der Empfangsbestätigung.

Die Kündigungsfrist beginnt:

  • am 15. des Monats, wenn das Kündigungsschreiben vor dem 15. des Monats erfolgt ist (es gilt das Datum des Poststempels);
  • am 1. des Folgemonats, wenn das Kündigungsschreiben am oder nach dem 15. des Monats erfolgt ist (es gilt das Datum des Poststempels).
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