Ein Arbeitnehmer muss im Falle des Konkurses seines Arbeitgebers eine Forderungserklärung über alle ihm noch geschuldeten Beträge erstellen: Lohnrückstände, Kündigungsfristen, Urlaubszeiten usw.
Der Konkursverwalter und der beauftragte Richter nehmen eine erste Prüfung innerhalb eines Monats nach der Konkurserklärung vor.
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