Forderungserklärung

Ein Arbeitnehmer muss im Falle des Konkurses seines Arbeitgebers eine Forderungserklärung über alle ihm noch geschuldeten Beträge erstellen: Lohnrückstände, Kündigungsfristen, Urlaubszeiten usw.

Der Konkursverwalter und der beauftragte Richter nehmen eine erste Prüfung innerhalb eines Monats nach der Konkurserklärung vor.

Zurück zur Übersicht