Der Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der die Arbeitsverhältnisse und -bedingungen der Arbeitnehmer, die mittels Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind, regelt. Dieser wird geschlossen zwischen:

  • einer oder mehreren Arbeitnehmergewerkschaften

und

  • auf der Arbeitgeberseite
    • einem Unternehmen;
    • einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden;
    • einer Gruppe oder Gesamtheit von Unternehmen, deren Produktion, Tätigkeit oder Berufsgruppe gleicher Art sind.
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