Der Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der die Arbeitsverhältnisse und -bedingungen der Arbeitnehmer, die mittels Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind, regelt. Dieser wird geschlossen zwischen:
- einer oder mehreren Arbeitnehmergewerkschaften
und
- auf der Arbeitgeberseite
- einem Unternehmen;
- einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden;
- einer Gruppe oder Gesamtheit von Unternehmen, deren Produktion, Tätigkeit oder Berufsgruppe gleicher Art sind.