Anfechtung der Kündigung

Um eine Kündigung anzufechten, muss zunächst ein schriftlicher Antrag per Einschreiben zur Nennung der genauen Kündigungsgründe innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Kündigung gestellt werden. Die Anfrage muss vom Arbeitnehmer per Einschreiben eingeschickt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Monatsfrist ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Angabe der Kündigungsgründe verpflichtet und der Arbeitnehmer riskiert, jede Möglichkeit der Berufung vor dem Arbeitsgericht zu verlieren.

Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats per Einschreiben antworten. Wahrt er die Frist nicht oder antwortet er gar nicht, wird die Kündigung als ungerechtfertigt angesehen.

Nach Erhalt der Kündigungsgründe kann die Kündigung binnen drei Monaten vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.

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