Das Ersatzeinkommen wird berechnet auf Grundlage:
- der in den 12 Monaten vor dem Elternurlaub vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung (CCSS) deklarierten Einkünfte;
- der in den 12 Monaten vor dem Elternurlaub durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden.
Das Ersatzeinkommen ist auf 5/3 des SML begrenzt und darf nicht niedriger als der SML (bei Vollzeitbeschäftigung) sein.
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