Die Lohnsteuerkarte

Der Lohnsteuerabzug erfolgt an der Quelle durch den Arbeitgeber. Die Lohnsteuerkarte ist für den Arbeitgeber unerlässlich, um den Quellensteuerabzug korrekt vorzunehmen. Die Karte verschiedene Informationen wie: die Steuerklasse, abzugsfähige Beträge wie Fahrtkosten usw.

Wenn Sie Ihre Arbeit im Laufe des Jahres wechseln, muss der Arbeitgeber Ihnen Ihre ordnungsgemäß ausgefüllte Lohnsteuerkarte zurücksenden, die Sie dann Ihrem neuen luxemburgischen Arbeitgeber übergeben müssen. Wenn Sie nicht mehr in Luxemburg arbeiten, müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte beim RTS Steuerbüro für Nicht-Ansässige einreichen.

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