Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab. Die Betriebszugehörigkeit wird am Tag der Kündigung ermittelt.

Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
< 5 Jahre 1 Monat
5 – 10 Jahre 2 Monate
≥ 10 Jahre 3 Monate

Die Kündigungsfrist kann nicht ausgesetzt oder unterbrechen werden. Das Enddatum der Kündigungsfrist kann somit auch nicht aufgrund von Krankheit oder Unfall verschoben werden. Diese Regel gilt auch, wenn der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist Urlaub nimmt.

Achtung: Der Arbeitnehmer, der ohne Einhaltung der Kündigungsfrist seinen Arbeitsvertrag gekündigt hat, muss dem Arbeitgeber eine Ausgleichsentschädigung zahlen, die dem Gehalt entspricht, das für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist geschuldet wird.

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