In einigen Unternehmen gibt es einen Kollektivurlaub. Der Zeitraum des Kollektivurlaubs muss zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder gegebenenfalls der Personalvertretung vereinbart werden. Die Daten für die Schließung des Unternehmens müssen den Mitarbeitern spätestens im ersten Quartal des Jahres mitgeteilt werden. Arbeitnehmern, die nicht genügend Urlaub haben, um die Zeit der Betriebsschließung abzudecken, wird per Gesetz ein Anspruch auf bezahlten Urlaub gewährt.
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