Jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg tätig ist, kann gegebenenfalls Anspruch auf Kindergeld, Alterszulage, Schulanfangszulage sowie Sonderzulage für seine biologischen und Adoptivkinder geltend machen.
Die genauen Beträge finden Sie in unserer Broschüre: Ihre Sozialleistungen Jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg tätig ist, kann gegebenenfalls Anspruch auf Kindergeld, Alterszulage, Schulanfangszulage sowie Sonderzulage für seine biologischen und Adoptivkinder geltend machen.
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