Der OGBL-Finanzsektor und der LCGB schlagen Alarm angesichts der Beschäftigungsentwicklung, der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Gefahren für die Arbeitsplätze bei den „Big Four“.
Vor diesem Hintergrund organisiert der OGBL-Finanzsektor am 15. September 2026 eine Podiumsdiskussion, um einen Austausch über diese verschiedenen Problemstellungen und die Zukunft des Wirtschaftsprüfungssektors in Luxemburg zu ermöglichen. Auch der LCGB wird an diesen gemeinsamen Überlegungen teilnehmen, mit dem gemeinsamen Ziel, Arbeitsplätze zu sichern, die Arbeitnehmer zu schützen und den sozialen Dialog zu stärken.
Diese gemeinsame Initiative soll die Anliegen der Beschäftigten in den Mittelpunkt der Diskussionen stellen und einen konstruktiven Austausch über die Veränderungen eröffnen, die der Sektor derzeit durchläuft.
Laut einer Analyse der Stiftung Idea, über die in diesem Sommer in der Presse berichtet wurde, ist die Zahl der Beschäftigten bei den Big Four in Luxemburg innerhalb von zwei Jahren um 8 % zurückgegangen. Besonders deutlich war der Rückgang bei PwC mit 14 %, bei KPMG mit 8 % und bei Deloitte mit 6 %.
Die Geschäftsführungen dieser Unternehmen sprechen von einer „Rückkehr zur Normalität“ nach den massiven Neueinstellungen im Anschluss an die Corona-Pandemie sowie von sich ändernden Anforderungen. Diese Erklärungen reichen jedoch nicht aus, um die zahlreichen Fragen zu beantworten, die aus der Praxis aufkommen.
Wo sind die Arbeitsplätze geblieben?
Bei PwC weisen die offiziellen Zahlen 530 Abgänge in zwei Jahren aus. Angesichts eines derart starken Personalabbaus fordern der OGBL-Finanzsektor und der LCGB, dass die Umstände dieser Abgänge vollständig aufgeklärt werden. Handelt es sich um freiwillige Kündigungen? Um Einzelentlassungen? Um Nichtbesetzungen? Um Umstrukturierungen? Um Auslagerungen? Oder gar um Automatisierungen?
Ein schrittweiser Personalabbau darf nicht dazu dienen, die arbeitsrechtlich vorgesehenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Massenentlassungen zu umgehen.
Wenn aufeinanderfolgende Abgänge, der Verzicht auf Nachbesetzungen und Umstrukturierungen nach und nach zum gleichen Ergebnis führen wie eine Umstrukturierung, ist es legitim, sich zu fragen, inwieweit die für die Beschäftigten vorgesehenen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Gewerkschaften fordern daher die zuständigen Behörden auf, die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den „Big Four“ genau zu untersuchen und die Mechanismen zu identifizieren, die tatsächlich hinter diesen Zahlen stehen.
Zunehmender Druck auf die Beschäftigten
Über die Statistiken hinaus sind es die Arbeitsbedingungen, die den Gewerkschaften besondere Sorge bereiten.
Der OGBL und der LCGB erhalten regelmäßig Berichte von Beschäftigten, die mit hohem beruflichem Druck, immer höheren Leistungszielen sowie umstrittenen Fällen von Ausgrenzung oder Entlassung konfrontiert sind.
In einigen Unternehmen müssen die Beschäftigten insbesondere „Auslastungsquoten“ erreichen, über deren Zuteilung und Entwicklung sie keine Kontrolle haben. Schwankende Zielvorgaben, vom Arbeitnehmer unabhängige Phasen der Inaktivität und ein ständiger Leistungsdruck können ein besonders schwieriges Arbeitsumfeld schaffen.
Dabei besteht die Gefahr, dass den Beschäftigten die Verantwortung für Situationen auferlegt wird, die sie nicht kontrollieren können.
Dieser ständige Druck kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Arbeitnehmer haben und zu Situationen des beruflichen Erschöpfungszustands oder sogar eines Burnouts führen.
Die Gewerkschaften sehen sich zudem mit Fällen konfrontiert, in denen Arbeitnehmer nach einer langen Zeit der Arbeitsunfähigkeit und nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Schutzfrist mit einer Kündigung konfrontiert werden.
Für den OGBL und den LCGB ist es inakzeptabel, dass ein durch eine Situation der beruflichen Erschöpfung geschwächter Arbeitnehmer nach Ablauf seiner Schutzfrist seinen Arbeitsplatz verliert. Die Gesundheit der Arbeitnehmer darf nicht im Namen von Leistung und Rentabilität geopfert werden.
Finanzergebnisse, die Fragen aufwerfen
Diese Bedenken sind umso berechtigter, als die „Big Four“ solide Finanzergebnisse vorweisen. PwC erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von 765,5 Millionen Euro, KPMG 373 Millionen Euro und Deloitte 535 Millionen Euro.
Vor diesem Hintergrund müssen der Personalabbau, der Verzicht auf die Neubesetzung bestimmter ausscheidender Stellen, die Auslagerung bestimmter Tätigkeiten ins Ausland und die zunehmende Automatisierung bestimmter Aufgaben Gegenstand einer transparenten Debatte sein.
Der technologische Wandel und die künstliche Intelligenz können die Berufe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Rechnungswesen und Beratung tiefgreifend verändern. Dieser Wandel darf jedoch nicht zu einem schrittweisen Abbau von Arbeitsplätzen in Luxemburg ohne einen echten Sozialdialog führen.
Innovation darf nicht als Rechtfertigung für eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder eine fortschreitende Prekarisierung der Beschäftigten dienen.
Tätigkeiten, die nach und nach aus Luxemburg verlagert werden
Mehrere Unternehmen bauen seit mehreren Jahren Servicezentren in Ländern auf, in denen die Lohnkosten deutlich unter denen in Luxemburg liegen.
Bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung oder Support werden somit aus der Ferne von verschiedenen Ländern aus durchgeführt, während die Automatisierung gleichzeitig eine Reduzierung des Anteils bestimmter standardisierter Aufgaben ermöglicht.
Für sich genommen mag jedes dieser Phänomene als Teil einer normalen Unternehmensentwicklung erscheinen.
Wenn diese Entwicklungen jedoch mit einem erheblichen Personalabbau in Luxemburg einhergehen, müssen sie in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.
Die „Big Four“ nehmen im luxemburgischen Finanzökosystem einen wichtigen Platz ein und zählen zu den größten Arbeitgebern der Branche. Der schrittweise Verlust qualifizierter Arbeitsplätze in Luxemburg kann daher nicht als bloße statistische Tatsache betrachtet werden.
„Neutrale“ Personalvertretungen, die Fragen aufwerfen
Der OGBL und der LCGB möchten zudem auf eine weitere Schwierigkeit hinweisen, die bei einigen der „Big Four“ auftritt: die Existenz sogenannter „neutraler“ Personalvertretungen, in denen Gewerkschaften ohne nationale Repräsentativität nicht direkt vertreten sind.
Diese Situation wirft Fragen hinsichtlich des Gleichgewichts im Sozialdialog und der Möglichkeit der Beschäftigten auf, bei Bedarf gewerkschaftliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Indem sie Arbeitnehmervertretungen ohne gewerkschaftliche Vertretung bevorzugen, erhalten die Arbeitgeber ein Kräfteverhältnis aufrecht, das für sie weitgehend vorteilhaft ist, und schränken die Fähigkeit der Gewerkschaften ein, die Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens wirksam zu verteidigen.
Das Problem stellt sich besonders konkret, wenn ein Arbeitnehmer, der Mitglied des OGBL oder des LCGB ist, Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber hat und die Unterstützung seiner Gewerkschaft in Anspruch nimmt.
Dadurch wird es der Gewerkschaft unmöglich, ihr Mitglied bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber direkt zu unterstützen.
Für den OGBL und den LCGB darf eine sogenannte „neutrale“ Arbeitnehmervertretung nicht zu einem Mittel werden, um die gewerkschaftliche Präsenz auszuschalten und dem Arbeitgeber das Kräfteverhältnis allein zu überlassen. Die Vereinigungsfreiheit muss wirksam sein und es den Arbeitnehmern ermöglichen, tatsächlich von der Gewerkschaft ihrer Wahl begleitet zu werden.
Der OGBL und der LCGB fordern als auf nationaler Ebene repräsentative Gewerkschaften:
- die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeiten in Luxemburg;
- eine Analyse, mit der die tatsächlichen Ursachen für den Personalabbau ermittelt werden können und bei der klar zwischen freiwilligen Austritten, Entlassungen, Nichtbesetzung von Stellen, Auslagerungen und Automatisierung unterschieden wird;
- die Garantie, dass kein Unternehmen die Verfahren für Massenentlassungen durch einen schrittweisen Personalabbau umgehen kann;
- einen besseren Schutz für Arbeitnehmer, die von beruflicher Erschöpfung und Burnout betroffen sind;
- einen echten Sozialdialog über die Folgen von künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Auslagerung;
- eine Überprüfung der in Artikel L. 166-1 des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehenen Schwellenwerte, damit Strategien zum schrittweisen Personalabbau nicht den gesetzlich vorgesehenen Schutzmaßnahmen entgehen können;
- eine echte Anerkennung der Rolle der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen in den Unternehmen sowie die Möglichkeit für die Beschäftigten, effektiv von der Gewerkschaft ihrer Wahl begleitet zu werden.
Arbeitsplätze sind keine Zahlen. Arbeitnehmer sind keine Anpassungsvariablen.
Der OGBL und der LCGB fordern die Behörden auf, die Personalentwicklung bei den „Big Four“ ernsthaft zu prüfen und sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer sowie die Grundsätze des sozialen Dialogs uneingeschränkt gewahrt werden.
Eine vom OGBL initiierte Diskussionsrunde unter Beteiligung und mit Unterstützung des LCGB
Gerade um einen öffentlichen Austausch über diese Fragen zu ermöglichen, findet am Dienstag, den 15. September 2026, von 17:30 bis 19:30 Uhr in der Arbeitnehmerkammer (CSL), 2-4 rue Pierre Hentges, ein Rundtischgespräch statt.
Der LCGB wird an dieser gemeinsamen Reflexion teilnehmen.
Bei diesem Treffen kommen Beschäftigte des Sektors und Experten für Arbeitsrecht zusammen, um sich über die Entwicklung der Beschäftigungslage, die Arbeitsbedingungen, den Wandel der Berufe und die Zukunft des Wirtschaftsprüfungssektors in Luxemburg auszutauschen.
Diese Diskussionsrunde soll es ermöglichen, über bloße Zahlen hinauszugehen und diejenigen in den Mittelpunkt der Debatte zu rücken, die direkt betroffen sind: die Beschäftigten.
Der OGBL und der LCGB laden alle Beschäftigten der Branche ein, zahlreich an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Die Beschäftigten haben ein Recht auf Transparenz.
Die Beschäftigten haben ein Recht auf Respekt.
Und der Wandel der Branche darf nicht zu ihrem Nachteil erfolgen.