Konjunktur-Steuergutschrift (CIC): Wie ist der Stand der Umsetzung?

Um die Kaufkraft der Arbeitnehmer angesichts steigender Lebenshaltungskosten zu stärken, haben die Sozialpartner im Rahmen des Tripartite-Abkommens vom 8. Juni 2026 beschlossen, eine Konjunktur-Steuergutschrift (CIC) einzuführen. Bis heute warten die Arbeitnehmer jedoch noch immer auf die Umsetzung dieser versprochenen Entlastungsmaßnahme.

Bevor der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern den CIC gutschreiben kann, muss das entsprechende Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten sein.

Da die Stellungnahme des Staatsrats noch nicht vorlag, konnte der Gesetzentwurf leider nicht vor der letzten Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Die parlamentarischen Ausschüsse, die die Gesetzentwürfe vor der Abstimmung prüfen, tagen ab Mitte September. Die Gesetzabstimmung wird somit voraussichtlich nach der Wiederaufnahme der Plenarsitzungen im Oktober 2026 erfolgen.

Sobald das Gesetz veröffentlicht ist, tritt es sofort in Kraft. Spätestens bis zum Ende des darauffolgenden Monats müssen die Unternehmen den seit Juni 2026 rückwirkend fälligen CIC in einer einzigen Zahlung auszahlen.

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