Vom 23. bis 26. Juni 2026 nahmen europäische Gewerkschaftsvertreter, darunter der OGBL und der LCGB, an der Konferenz UNI Europa Property Services in Paris teil. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des öffentlichen Auftragswesens auf die Reinigungsbranche. Dieses Thema ist auch in Luxemburg von besonderer Bedeutung, wo zahlreiche Reinigungsaufträge, insbesondere in Krankenhäusern, Schulen, Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen, im Rahmen öffentlicher Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Eines der wichtigsten Themen war das Problem bei öffentlichen Aufträgen, die allein auf der Grundlage des niedrigsten Preises vergeben werden – ein Problem, das übrigens von allen anwesenden Gewerkschaften angesprochen wurde. Tatsächlich werden Unternehmen in vielen Fällen fast ausschließlich über den Preis miteinander in Konkurrenz gesetzt. Dieser Druck wirkt sich dann auf die Beschäftigten aus: höhere Arbeitsrhythmen, weniger Zeit für die Erledigung der Arbeit, aufgegliederte Arbeitszeiten und eine immer schwierigere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Für die Gewerkschaftsbewegung kann die Qualität eines Angebots nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Soziale Kriterien müssen zu einem verbindlichen Bestandteil der Auftragsvergabe werden, um hochwertige Arbeitsplätze zu fördern und die Tarifverhandlungen zu stärken. Der OGBL und der LCGB sind zudem der Ansicht, dass die Einhaltung eines geltenden Kollektivvertrags eine Voraussetzung für den Erhalt eines öffentlichen Auftrags sein sollte. Jedes Unternehmen, das öffentliche Mittel in Anspruch nehmen möchte, sollte nachweisen, dass es die im Branchenkollektivvertrag vorgesehenen Löhne, Arbeitsbedingungen und Rechte einhält. Unternehmen, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, sollten keinen öffentlichen Auftrag erhalten dürfen.
Ein weiteres zentrales Thema der Konferenz war die Reinigung während der Tageszeit (Daytime Cleaning). UNI Europa bekräftigte erneut ihre Position zugunsten einer flächendeckenden Umstellung auf die Reinigung während der Tageszeit, da dies ihrer Ansicht nach zu besseren Arbeitsbedingungen, einer höheren Sichtbarkeit des Berufsbildes und einer ausgewogeneren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben beiträgt. Was Luxemburg betrifft, betonten der OGBL und der LCGB die Notwendigkeit, sich ein genaueres Bild von der aktuellen Situation zu verschaffen. Insbesondere wurde die Idee angesprochen, eine Umfrage unter den Delegierten der Branche durchzuführen, um deren Meinung einzuholen und verlässliche Daten über die Anzahl der Beschäftigten zu erheben, die im Nachtdienst arbeiten. Diese Informationen werden dazu beitragen, eine solide gewerkschaftliche Position zu entwickeln, die auf der Realität vor Ort basiert.
Schließlich betonte Sonia Neves, die für den Reinigungssektor zuständige Zentralsekretärin des OGBL, im Rahmen einer Podiumsdiskussion, wie wichtig es sei, den Neueinsteigern in diesem Sektor eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildung sei ein wesentlicher Hebel, um Kompetenzen zu entwickeln, die Professionalisierung zu stärken und zu einer besseren Anerkennung des Berufs beizutragen.
Die Beschäftigten im Reinigungssektor sind ohnehin besonders schutzbedürftig und sehen sich allzu oft Missbräuchen seitens bestimmter Arbeitgeber ausgesetzt, insbesondere in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Ihre Arbeit ist für den täglichen Betrieb zahlreicher öffentlicher und privater Einrichtungen unverzichtbar und verdient uneingeschränkte Anerkennung und Respekt. Der OGBL und der LCGB bekräftigen daher ihr Engagement für bessere Arbeitsbedingungen in der Reinigungsbranche und setzen sich für starke und schützende Kollektivverträge für die Arbeitnehmer dieser Branche ein.
Der OGBL wurde durch Sonia Neves (Zentralsekretärin) und Katia Neves (Referentin des SECEC) vertreten. Der LCGB wurde durch Diogo Sumares (stellvertretender Gewerkschaftssekretär) und Tony Ferreira (Vorsitzender des Branchenverbands) vertreten.
Pressemitteilung des gemeinsamen europäischen Sekretariats von OGBL und LCGB vom 01.07.2026
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