Europäische Richtlinie zur Lohntransparenz: Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB kritisiert die Untätigkeit der luxemburgischen Regierung

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB sowie deren jeweilige Frauensektionen, OGBL Equality und LCGB-Femmes, verurteilen aufs Schärfste, dass die luxemburgische Regierung die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz nicht eingehalten hat. Obwohl die Richtlinie spätestens am 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden sollte, wurde kein Gesetzentwurf rechtzeitig in der Abgeordnetenkammer eingebracht.

Für die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB ist diese Verzögerung inakzeptabel. Sie sendet ein verheerendes politisches Signal einer Regierung aus, die den Kampf gegen das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern nicht ernst genug nimmt, obwohl dieses in Luxemburg nach wie vor in sehr realer Form besteht.

Die Regierung darf sich nicht hinter allgemeinen Indikatoren oder hinter dem Image eines angeblich vorbildlichen Großherzogtums verstecken. Zwar können bestimmte Zahlen den Eindruck einer günstigeren Situation als in anderen europäischen Ländern erwecken, doch reicht diese Lesart bei weitem nicht aus. Die Ungleichheiten beschränken sich nicht auf den Stundenlohn. Sie zeigen sich beim Jahresgehalt, vor allem bei Prämien und Jahresendboni, bei der Arbeitszeit, bei der beruflichen Laufbahn, beim beruflichen Aufstieg und deren Auswirkungen auf die Rente am Ende der Karriere.

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz stellt somit einen wichtigen Fortschritt dar, der es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen soll, mehr Informationen über die Vergütung zu erhalten, Diskriminierungen besser zu erkennen und die Handlungsmöglichkeiten im Falle von Lohnungleichheit zu stärken. Transparenz allein reicht jedoch nicht aus. Sie muss zu konkreten Korrekturen, wirksamen Kontrollmechanismen und einer echten Einbindung der Gewerkschaften und Personalvertreter führen.

Genau aus diesem Grund ist die Verzögerung seitens der luxemburgischen Regierung besonders gravierend. Indem sie den Umsetzungstext nicht rechtzeitig vorlegt, entzieht die Regierung den Arbeitnehmer, den Personalvertretern, den Gewerkschaften und den Unternehmen einen klaren Rahmen. Sie schafft Unsicherheit, wo Entschlossenheit gefragt wäre. Sie verschwendet wertvolle Zeit, während die Ungleichheiten nicht von selbst verschwinden.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB erinnert daran, dass Lohngleichheit keine nebensächliche oder symbolische Angelegenheit ist. Es geht um soziale Gerechtigkeit, um die Achtung der Arbeit und um Würde. Sie ist zudem eine unverzichtbare Voraussetzung für die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität, die Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und die Bekämpfung prekärer Beschäftigungsverhältnisse.

Nach Ansicht der Gewerkschaftsunion muss die Umsetzung der Richtlinie sogar über das europäische Mindestmaß hinausgehen. Luxemburg muss sich einen ehrgeizigen, wirksamen und verbindlichen Rahmen geben und dabei auch die zentrale Rolle der Kollektivverträge betonen. Wo Tarifverhandlungen stark sind, sind die Vergütungsstrukturen transparenter, die Karrieren besser nachvollziehbar und die Arbeitnehmer besser vor Diskriminierung geschützt. Umgekehrt bestehen dort, wo Kollektivverträge schwach oder nicht vorhanden sind, Ungleichheiten fort oder verschärfen sich sogar. Deshalb geht die Umsetzung der Richtlinie Hand in Hand mit der Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Erhöhung der Abdeckung durch Kollektivverträge in Luxemburg – ein weiterer Bereich, in dem Luxemburg einen Rückstand aufweist.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB fordert die Regierung auf, unverzüglich einen ehrgeizigen Gesetzentwurf vorzulegen, der in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern ausgearbeitet wurde, und die Lohntransparenz zu einem wirksamen Instrument im Kampf gegen Diskriminierung zu machen.

Pressemitteilung der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB,
am 11. Juni 2026

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