Überarbeitung der EU-Verordnung 883/2004: Ein wichtiger Fortschritt für die Gleichbehandlung von Grenzgängern, doch viele Fragen bleiben offen

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB nimmt die auf europäischer Ebene erzielte vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Kenntnis, insbesondere die geplanten neuen Regelungen hinsichtlich des Arbeitslosengeldes für Grenzgänger.

Für die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB stellt der Grundsatz, wonach das Land der letzten Beschäftigung für die Zahlung des Arbeitslosengeldes zuständig ist, einen wichtigen Fortschritt dar. Dieser Grundsatz betont, dass die Arbeitssuche frei von jeglicher Diskriminierung bleiben muss und beinhaltet die Gleichbehandlung von Gebietsansässigen und Nicht-Gebietsansässigen. Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, tragen täglich zur Schaffung des Wohlstands des Landes bei und beteiligen sich ebenso wie ansässige Arbeitnehmer an der Finanzierung des Sozialsystems und des Staatshaushalts. Es ist daher nur logisch, dass sie bei Verlust ihres Arbeitsplatzes die gleichen Rechte genießen.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB begrüßt daher eine Entwicklung, die der langjährigen Ungleichbehandlung von ansässigen Arbeitnehmern und Grenzgängern ein Ende setzen kann. Gleicher Arbeit, gleichen Beiträgen, gleicher Steuerlast und gleichem Einsatz zur luxemburgischen Wirtschaft müssen gleichen sozialen Rechten entsprechen.

Diese Reform darf jedoch keinesfalls zu neuen Benachteiligungen, neuen administrativen Hürden oder einer Verschlechterung der Unterstützung der betroffenen Personen führen.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB stellt fest, dass tatsächlich noch zahlreiche Fragen offen sind, und fordert insbesondere rasche Klarstellungen zu den konkreten Bedingungen für den Zugang zum luxemburgischen Arbeitslosengeld. Es muss jede Situation vermieden werden, in der Grenzgänger aufgrund von Übergangsregelungen, abweichenden Kriterien oder restriktiven Verwaltungsauslegungen ausgeschlossen oder benachteiligt würden.

Auch die Frage der Bezugsdauer muss genau analysiert werden. Das luxemburgische System sieht derzeit andere Modalitäten vor als die Systeme in Frankreich, Belgien und Deutschland. Diese Vielfalt verdeutlicht die Bedeutung einer detaillierten Analyse, um sicherzustellen, dass die Reform für bestimmte Arbeitnehmer keinen weniger günstigen Schutz zur Folge hat als den, den sie heute in ihrem Wohnsitzland genießen.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB betont zudem die Bedeutung die Unterstützung von arbeitssuchenden Grenzgängern und unterstreicht, dass die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden daher verstärkt werden muss und eine koordinierte Betreuung zwischen Luxemburg und dem Wohnsitzland gewährleistet sein muss, wobei die bereits bestehenden Mobilitätsprobleme in der Großregion zu berücksichtigen sind. Der Zugang zu Fortbildungen, Umschulungsmaßnahmen und Begleitdiensten muss ebenfalls so gestaltet werden, dass er der Rückkehr in den Arbeitsmarkt tatsächlich dient und keine neuen Hindernisse schafft. Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB fordert in diesem Zusammenhang einen Ausbau der Dienstleistungen der ADEM mit mehr Personal, geeigneten Qualifikationsprofilen und einem verstärkten Angebot an beruflicher Weiterbildung.

Über die reine Entschädigung hinaus fordert die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB zudem, dass alle sozialen Folgen dieser Reform geklärt werden, wie beispielsweise die Sozialversicherungspflicht, die Ansprüche auf Familienleistungen, der Zugang zur CNS, die Abstimmung mit den Institutionen des Wohnsitzlandes, die administrativen Verpflichtungen, Kontrollen, mögliche Sanktionen und Rechtsbehelfe. 

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB erinnert daran, dass die Sozialversicherung weiterhin auf den Grundsätzen der Universalität, der Gerechtigkeit und der Solidarität beruhen muss, und bekräftigt, dass die solidarische Finanzierung soziale Gerechtigkeit und den Zugang zu hochwertigen Leistungen für alle betroffenen Personen gewährleisten muss.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB wird dieses Dossier daher mit größter Wachsamkeit verfolgen. Die Reform der Verordnung 883/2004 soll nicht nur eine finanzielle Ungerechtigkeit beseitigen, sondern muss die Rechte der Arbeitnehmer stärken, Rechtssicherheit gewährleisten und die Situation arbeitsloser Grenzgänger konkret verbessern.

Vor diesem Hintergrund hat die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB über sein gemeinsames Europasekretariat (SECEC) um ein Treffen mit den luxemburgischen Europaabgeordneten gebeten, um noch offene Fragen zu erörtern, seine Forderungen darzulegen und sicherzustellen, dass die Fertigstellung des europäischen Textes im Interesse der Arbeitnehmer erfolgt. 

Pressemitteilung der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB, 18. Mai 2026

 

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