Am 6. Mai 2026 traf sich eine Delegation des LCGB mit der Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, um sich über den aktuellen Stand des Gesetzentwurfs zu autonomen Fahrzeugen zu informieren.
Derzeit wird ein Vorentwurf fertiggestellt, der in Kürze dem Regierungsrat vorgelegt wird. Aufgrund der betrieblichen Herausforderungen, die mit der Einführung dieser Technologie in den betreffenden Fahrzeugen verbunden sind, wird sich der Text in dieser Phase vor allem auf Taxis und den leichten Güterverkehr beziehen, nicht jedoch auf den öffentlichen Personenverkehr.
Es wurde ein interministerieller Ausschuss eingerichtet, um einen klaren rechtlichen Rahmen zu definieren und die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren aufzuteilen. In diesem Zusammenhang:
- wird das Justizministerium für Aspekte der strafrechtlichen Haftung zuständig sein;
- werden das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium in den Bereichen Unternehmertum, Beschäftigung, Ausbildung und berufliche Umschulung tätig werden.
Darüber hinaus werden die technischen Aspekte durch eine großherzogliche Verordnung geregelt, wobei die Möglichkeit besteht, diese künftig an die Entwicklung der europäischen Rechtsvorschriften anzupassen.
Was den Automatisierungsgrad betrifft, so wurde klargestellt, dass Stufe 5 (vollständige Autonomie ohne Fahrer) zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen ist. Das System wird entweder auf der Anwesenheit eines Aufsichtspersonals an Bord des Fahrzeugs oder auf dem Eingreifen eines Fernbetreibers beruhen, der über eine spezielle, vom Ministerium für Mobilität ausgestellte Zulassung verfügt. In diesem Rahmen wurde auch über die Haftung bei einem Zwischenfall, Unfall oder Systemausfall informiert.
In diesem Zusammenhang hat der LCGB erneut auf seine Bedenken und Forderungen hingewiesen, insbesondere hinsichtlich des Beschäftigungsschutzes, des Weiterbildungsbedarfs sowie der Maßnahmen zur beruflichen Umschulung. Einige dieser Forderungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Mobilität fallen, sollten in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.
Abschließend bekräftigte der LCGB seinen Wunsch, umfassend in die künftigen Diskussionen zu diesem strategischen Thema einbezogen zu werden, um sicherzustellen, dass technologische Entwicklungen mit einem gerechten und schützenden sozialen Rahmen einhergehen.
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