Deutsche Grenzgänger: Update zur Besteuerung der in Luxemburg getätigten Überstunden

Nachdem im März bekannt wurde, dass der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von in Luxemburg geleisteten Überstunden durch deutsche Finanzämter prüft, wurde nun in einem Verfahren im Saarland die Aussetzung der Vollziehung angeordnet.

Doch was bedeutet die konkret?

Aktuell können Grenzgänger aufgrund der Prüfung der Rechtmäßigkeit die Aussetzung der Vollziehung, d.h. der Besteuerung ihrer in Luxemburg geleistete Überstunden in Deutschland, bis zum Jahr 2023 beantragen.

ABER der LCGB betont, dass kein abschließendes Urteil vorliegt, das eine Rechtswidrigkeit bestätigt.

Sollte dieses im Sommer 2026 erwartete Urteil die Rechtmäßigkeit der Besteuerung der Überstunden der Grenzgänger bestätigen, müssen später Zinsen nachgezahlt werden.

Der LCGB wird diese Affäre weiterhin verfolgen und seine Mitglieder, sobald es konkretere Informationen gibt, informieren.

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