Am 05. Juni 2024, wie im Rahmen des Tripartite-Abkommens Stahlindustrie LUX 2025 vereinbart, ist der Begleitausschuss für Investitionen und Personalstand unter der Aufsicht des Wirtschafts- und des Arbeitsministers zu einer Tripartite-Sitzung zusammengekommen, um sich von der Einhaltung des Abkommens zu überzeugen.
Der LCGB stellt fest, dass im Rahmen dieser Sitzung die Direktion von ArcelorMittal den aktuellen Stand nach drei Jahren Umsetzung des Tripartite-Abkommens in Form von drei Teilen präsentiert hat. Diese umfassten den Fortschritt der verschiedenen angestrebten Ziele in Bezug auf Investitionen und Reorganisation, aber auch die verschiedenen Begleitmaßnahmen.
Teil 1 – Investitionen:
ArcelorMittal hatte sich zu Investitionen von 165 bis 202,5 Mio. € verpflichtet, davon 90 bis 95 Mio. € für Schlüssel- und strategische Investitionen und etwa 110 Mio. € für die Instandhaltung der Anlagen. Für strategische Investitionen wurde ein garantierter Mindestbetrag von 65 Mio. € vereinbart. Diese Investitionen sind zudem an eine Klausel geknüpft, die bei Nichteinhaltung eine finanzielle Wiedergutmachung vorsieht.
Der LCGB hat festgestellt, dass dieser für das Überleben der luxemburgischen Stahlindustrie wesentliche Teil bis zum heutigen Tag eingehalten wird. In der Tat hat die Direktion eine Zusage von 198,9 Mio. € des vorgesehenen Gesamtbetrages vorgelegt.
Somit wurden mehr als 97% des Gesamtbudgets tatsächlich eingesetzt und eingehalten.
Ebenfalls erwähnenswert ist, dass die Generaldirektion auch den Stand der ergänzenden Investitionen zu den Hauptprojekten des Abkommen darlegte, in diesem Fall die Entwicklung des Projekts bezüglich des neuen Elektroofens für das Stahlwerk und der Entstaubungsanlage für den Standort Differdange!
Einziger Wermutstropfen ist der Teil von LUX 2025, der den Standort Bissen betrifft. Der LCGB forderte die Einführung eines neuen Zukunftsplans für den Standort, der seit nunmehr 8 Monaten diskutiert wird!
Dieser Plan muss eine beträchtliche Summe an notwendigen Investitionen in die Produktionsstätte vorsehen, um den Standort und seine 280 Arbeitsplätze zukünftig zu sichern.
Der Wirtschafts- und der Arbeitsminister unterstützten und ermutigten die Partner, sich im Rahmen einer tripartiten Arbeitsgruppe zu treffen, um eine Vereinbarung über diesen Zukunftsplan und einen Zusatz zum Abkommen LUX 2025 bezüglich des Teils Bissen abzuschließen.
Darüber hinaus hat der LCGB die Bauentwicklung des zukünftigen Sitzes der Gesellschaft positiv zur Kenntnis genommen. Zur Erinnerung: Die Generaldirektion hatte sich verpflichtet, den Sitz in Luxemburg zu behalten und hatte ihre Absicht, ein neues Gebäude zu errichten, klargestellt. Die in der Vereinbarung eingegangene Verpflichtung wird somit erfüllt! Ein wichtiges Signal für die luxemburgische Stahlindustrie!
In Bezug auf das Werk Dommeldingen stellte der LCGB fest, dass das Abkommen hinsichtlich der geplanten Reorganisation eingehalten wird. Der LCGB wiederholte jedoch seine Forderung, die Diskussionen fortzusetzen und eine zukünftige Investition vorzusehen, die den Bau einer neuen, modernen und leistungsfähigen Werkstatt an einem Produktionsstandort ermöglicht und die dank der Kompetenzen, über die die Werkstatt verfügt, zur Verbesserung der Kosten der Produktionsstandorte beitragen würde.
Teil 2 – Ursprünglich geplante Auslagerungen:
Die Gespräche werden gemäß der Vereinbarung geführt.
Teil 3 – Entwicklung des Personalüberschusses und der Begleitmaßnahmen
Der LCGB stellt heute fest, dass der ursprünglich geschätzte Personalüberschuss von 536 zu hoch war und angesichts der Realität vor Ort nach unten korrigiert wurde. Von den ursprünglich geschätzten 350 Abgängen im Rahmen von Pensionierungen und Vorruhestandsregelungen wurden 216 Abgänge durch Anpassungsvorruhestand vorgenommen. Insgesamt wurden über 500 Abgänge durch Vorruhestandsregelungen und Pensionierungen vorgenommen.
Die Wiedereingliederungsstelle CDR 2021 umfasst derzeit 91 Personen, die dem Abkommen LUX 2025 entsprechen.
Daher muss die Weiterbildung im Hinblick auf eine Neuorientierung unbedingt intensiviert werden!
Der LCGB unterstrich, dass der Verlust von Wissen und Kompetenzen eine täglich sichtbare Realität in den Produktionsstätten ist, und dass die Anstrengungen in diesem Bereich verstärkt werden müssen, da Investitionen in die Weiterbildung ein wesentlicher Pfeiler für den Fortbestand sind!
Abschließend begrüßt der LCGB einmal mehr die Notwendigkeit der tripartiten Stahlabkommen, die nicht nur Umstrukturierungen ohne Entlassungen ermöglichen, sondern vor allem auch die Transformation der luxemburgischen Stahlwerke und die Sicherung der Arbeitsplätze.
Der LCGB hat ebenfalls klargestellt, dass die tripartiten Abkommen nicht mehr nur als Kriseninstrument, sondern als Instrument für Reorganisationen eingesetzt werden sollten, um die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen zu meistern, denen die luxemburgische Stahlindustrie in einem Europa ausgesetzt ist, das von ausländischen Kontinenten ernsthaft konkurrenziert wird!
Der LCGB ist weiterhin der Meinung, dass der ArcelorMittal-Konzern sich nicht nur auf den Erhalt staatlicher Beihilfen konzentrieren darf, sondern sich auch für die Umverteilung des von der luxemburgischen Stahlindustrie produzierten Reichtums einsetzen muss, indem er die Kompetenzen und das Engagement der Arbeitnehmer, die das Erreichen der Leistungen ermöglichen, gebührend anerkennt!
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