Donnerstag, den 9. Mai 2024 fallen zwei gesetzliche Feiertage, Christi Himmelfahrt und der Europatag, auf denselben Werktag. Derzeit regelt das Arbeitsgesetz nicht ausdrücklich die Arbeitnehmerrechte bei einem doppelten gesetzlichen Feiertag.
Der Gesetzentwurf 8266 sieht eine spezifische Regelung für den doppelten gesetzlichen Feiertag am 9. Mai 2024 vor.
Achtung:
Die folgenden spezifischen Regelungen treten nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die Abgeordnetenkammer bzw. nach Veröffentlichung des neuen Gesetzes in Kraft! Die genauen Daten sind noch nicht bekannt, aber das Inkrafttreten dieser neuen Regelungen sollte vor dem 9. Mai 2024 erfolgen.
Der Arbeitnehmer muss am 9. Mai 2024 arbeiten
Allgemeine Regelung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf
- seinen normalen Lohn;
- + Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum normalen Stundensatz;
- + 100 % Aufschlag auf den normalen Stundensatz für die tatsächlich geleisteten Stunden.
Besondere Regelung für den doppelten Feiertag
Ein Arbeitnehmer, der mehr als 4 Stunden arbeitet, hat für den 2. Feiertag Anspruch auf 1 Tag Ausgleichsurlaub, der innerhalb von 3 Monaten genommen und gewährt werden muss.
Für einen Arbeitnehmer, der 4 Stunden oder weniger arbeitet, beträgt der Ausgleichsurlaub 1 halben Tag.
Der 9. Mai 2024 ist ein freier Feiertag für den Arbeitnehmer
Allgemeine Regelung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf
- seinen normalen Lohn;
- 1 freien Feiertag.
Besondere Regelung für den doppelten Feiertag
Da der Arbeitnehmer normalerweise an diesem Tag hätte arbeiten müssen, hat er Anspruch auf 1 Tag Ausgleichsurlaub für den 2. Feiertag, der innerhalb von 3 Monaten genommen und gewährt werden muss.
Für einen Arbeitnehmer, der 4 Stunden oder weniger arbeitet, beträgt der Ausgleichsurlaub 1 halben Tag.
Der 9. Mai 2024 ist ein freier Tag des Arbeitnehmers
Allgemeine Regelung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf
- 2 Tage Ausgleichsurlaub, die innerhalb von 3 Monaten gewährt werden müssen.
Besondere Regel für den doppelten Feiertag
Da der Arbeitnehmer am 9. Mai 2024 ohnehin nicht gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf 2 zusätzliche Ausgleichstage, die innerhalb von 3 Monaten genommen und gewährt werden müssen.
Für einen Arbeitnehmer, der 4 Stunden oder weniger arbeitet, entspricht der Ausgleichsurlaub 2 halben Tagen.
Mehr Infos finden Sie in unserem Informationsflyer:
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