Kollektivvertrag für den Bussektor: Unterzeichnung einer Grundsatzvereinbarung mit der FLEAA

Am 14. September 2023 hat der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im Bussektor, eine Grundsatzvereinbarung zur Erneuerung des Kollektivvertrags für das fahrende und das ortsgebundene technische Personal mit der FLEAA unterzeichnet.

Nachfolgende Vorteile und Verbesserungen konnten in den vorangegangenen Tarifrunden verhandelt werden:

  • monatlich zahlbares 13. Monatsgehalt für das gesamte fahrende Personal, also jeden Monat 1/12 des Gehalts als Lohnergänzung;
  • Essensgutscheine in Höhe von 10,80 € für jede Amplitude von mindestens 6 Stunden für die Fahrer von Bussen und Kleinbussen;
  • Ausgleich für den 6. Arbeitstag für Busfahrer:
    • 4 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (unabhängig davon, wie oft die 45-Stunden-Woche überschritten wurde);
    • 80 € Prämie für jeden Arbeitstag, der die Anzahl der normalen Arbeitstage in einem Bezugszeitraum von 4 Monaten überschreitet;
    • direkte Zahlung der 80 € Prämie, wenn sich am Monatsende mehr als 5 zusätzliche Arbeitstage ansammeln;
    • direkte Zahlung für Überstunden, die 10% der monatlichen Arbeitszeit während des Bezugszeitraums von 4 Monaten überschreiten;
  • Ausgleich für den 6. Arbeitstag für Fahrer von Kleinbussen:
    • 4 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (unabhängig davon, wie oft die 44-Stunden-Woche überschritten wurde) + 1 Tag, wenn die 44-Stunden-Woche mehr als 39-mal im Jahr überschritten wurde;
    • Begrenzung auf maximal 6 Arbeitsamplituden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten;
    • direkte Bezahlung von Überstunden, die 10 % der monatlichen Arbeitszeit während des viermonatigen Bezugszeitraums überschreiten;
    • je nach Bedarf der Unternehmen, Unterstützung für die B-Führerscheine bei der Ausbildung zum „Busfahrer“ (Führerschein D).
  • Erhöhung der Lohntabelle für Fahrer mit D1-Führerschein um 500 € ab dem 1. Januar 2024.

 

Die FLEAA wird nun das Ministerium für Mobilität kontaktieren müssen, das notwendige Budget für die vom LCGB ausgehandelten Verbesserungen der Arbeits- und Lohnbedingungen freizugeben.

Anschließend wird der Text des Kollektivvertrags ausgearbeitet, damit dieser er noch vor Jahresende offiziell unterzeichnet werden kann. Somit wird der neue Kollektivvertrag ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Das Ergebnis dieser Verhandlung ist historisch, insbesondere die Durchsetzung der langjährigen Forderungen des Fachverbands LCGB-ACAP wie das 13. Monatsgehalt und die Essensgutscheine.

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