Steuerliche Vereinfachung für Deutsche Grenzgänger: 34 Tage Telearbeit ab 2024

Am 6. Juli 2023 einigten sich Deutschland und Luxemburg auf die allgemeine Ausweitung der Telearbeitstage, von 19 auf 34 Tage für das Steuerjahr 2024. Dies bedeutet, dass ein deutscher Grenzgänger demnächst 34 Tage Telearbeit ausüben kann, ohne dass die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig werden. Das in Berlin am 6. Juli unterschrieben Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen entspricht jenen Regelungen, die bereits mit Belgien und Frankreich gefunden werden konnten.

Zur Erinnerung: Eine Hauptforderung des LCGB – und das schon seit geraumer Zeit – ist die Anhebung und Harmonisierung der Toleranzschwelle für Telearbeit. Eine wichtige Etappe wird somit 2024 erreicht indem die drei steuerlichen Toleranzschwellen zum ersten Mal für alle Grenzgänger in Luxemburg identisch sein werden.

Der LCGB besteht aber weiterhin auf eine Anhebung der steuerlichen Toleranzschwellen auf 55 Tage pro Jahr für alle Grenzgänger, wobei diese Schwelle der maximalen Anzahl an Tagen gemäß der allgemeingültigen Sozialversicherungsregelung von 25 % entspricht.

Weitere Informationen findest du in unserem Flyer oder unserer Broschüre zur Telearbeit:

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