Transport: Abschluss von bilateralen Abkommen zur Sozialversicherung für grenzüberschreitende Fahrer – eine politische Enttäuschung!

Am 5. Juli 2023 hat der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im Transportsektor, Vertreter des Ministeriums für soziale Sicherheit, der IGSS, der CCSS, des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten sowie die Arbeitgeberverbände der Branche (Groupement Transport und FLEAA) getroffen, um die Problematik hinsichtlich der EU-Verordnung 883/2004 und insbesondere die 25%-Schwelle, die den Unternehmen und Arbeitnehmern des Transportsektors enorme Probleme bereitet, zu erörtern.

Gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit unterliegen Grenzgänger, die einen Teil ihrer Tätigkeit, d.h. mehr als 25%, in ihrem Wohnland ausüben, den Rechtsvorschriften dieses Landes und müssen dort sozialversichert sein.

Es sei daran erinnert, dass diese Bestimmung zu Beginn des Jahres 2021 zu einem massiven Ausschluss von Berufskraftfahrern aus der luxemburgischen Sozialversicherung geführt hatte. Der LCGB musste beim Ministerium für soziale Sicherheit intervenieren, um die Situation zu bereinigen.

Für den LCGB ist es inakzeptabel, dass diese Arbeitnehmer täglich dem Risiko ausgesetzt sind, von der luxemburgischen Sozialversicherung abgemeldet zu werden, nur weil eine europäische Verordnung nicht an die Realität ihres Berufes angepasst ist.

Dies ist umso relevanter, da die Beschäftigten des luxemburgischen Transportsektors zu mehr als der Hälfte aus Grenzgängern bestehen und die Tätigkeiten insbesondere für die Entwicklung der Logistikaktivitäten des Landes von entscheidender Bedeutung sind.

Seit Juli 2020 weist der LCGB unablässig auf die fehlende Anpassung der EU-Verordnung an die tägliche Realität der Berufskraftfahrer hin. Der LCGB fordert den Abschluss von bilateralen Abkommen zwischen Luxemburg und seinen Nachbarländern, wie es in Art. 16 der EU-Verordnung vorgesehen ist. Diese Initiative könnte die Problematik des Anschlusses an die Sozialversicherung ein für alle Mal regeln, indem den grenzüberschreitenden Berufskraftfahrern ein Sonderstatut zuerkannt wird, wie es demnächst im Rahmen der Telearbeit in Kraft treten wird.

Im März 2022 verpflichtete sich der Minister, Verhandlungen über solche Abkommen mit den Nachbarländern aufzunehmen, um günstigere Bedingungen in der Großregion zu erzielen.

Bei der Sitzung am 5. Juli 2023 erklärten die Ministeriumsvertreter, dass sie in dieser Angelegenheit alles unternommen hätten, um bilaterale Abkommen auszuhandeln, aber die Nachbarländer Gespräche kategorisch verweigern.

Es wurde mitgeteilt, dass es eine mögliche Öffnung für ein Pilotprojekt geben könnte, aber nur für grenzüberschreitende Buslinien, die den Personenverkehr betreffen.

Auch wenn ein solches Pilotprojekt ein positiver Schritt zur Lösung des Problems der grenzüberschreitenden Busfahrer wäre, würde dies bedeuten, dass zwei Klassen von Fahrern kategorisiert würden, nämlich solche, die Personen, und solche, die Güter befördern.

Für den LCGB, als Sprachrohr der Arbeitnehmer im Transportsektor, ist die Behandlung dieses Dossiers enttäuschend und erbärmlich zugleich.

Das zuständige Ministerium vermittelt den Eindruck, dass es mit der Situation völlig überfordert und unfähig ist, ein Dossier zu verwalten, das für die Wirtschaft des Landes von entscheidender Bedeutung ist.

Bereits anlässlich des von der EU ausgehandelten und von Luxemburg Anfang Juni ratifizierten Rahmenabkommens über die Telearbeit von Grenzgängern musste der LCGB feststellen, dass die Grenzfahrer, die ebenfalls von der 25%-Schwelle betroffen sind, in dieser Angelegenheit noch immer die großen Vergessenen sind.

Außerdem hat der LCGB bei dieser Unterredung seine große Enttäuschung in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht und erinnerte daran, dass Luxemburg in den letzten 20 Jahren massiv in den Transport- und Logistiksektor investiert hat.

Der LCGB warnte, dass ohne weitere Maßnahmen dieser Sektor, der während der COVID-19-Pandemie als essentiell galt, in Zukunft mit großen Schwierigkeiten konfrontiert sein wird, sowohl wirtschaftlich als auch aufgrund des bereits allgegenwärtigen Arbeitskräftemangels.

Die Schwierigkeit der Regierung, ein solches entscheidendes Dossier zu einem guten Ende zu bringen, sagt viel über die Beziehungen aus, die Luxemburg mit seinen Nachbarländern unterhält. Man muss sich die Fragen stellen, warum die Nachbarländer nichts von diesem Dossier hören wollen und der zuständige Minister in diesem Dossier auf der Stelle tritt, wo doch im Zusammenhang mit der Pandemie oder im Bereich der Telearbeit schnell abweichende Vereinbarungen ausgehandelt werden konnten.

Wie dem auch sei, der LCGB wird in dieser Angelegenheit nicht lockerlassen und fordert einmal mehr den raschen Abschluss von bilateralen Abkommen, um diese Problematik zu beheben und dies im Interesse ALLER in Luxemburg beschäftigten Grenzfahrer!

 

Kontakt:

Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär
Tel.: +352 49 94 24-230
Mobil: +352 691 733 023
E-Mail: pglouchitski@lcgb.lu
 

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