Richtlinie über Plattformarbeit: Die Position des Europarates wird Plattformarbeitern nicht helfen

Nach anderthalb Jahren intensiver Verhandlungen haben sich die EU-Arbeitsminister am 12. Juni 2023 endlich auf ein allgemeines Konzept für die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Plattformarbeit geeinigt. Dieser Schritt ebnet den Weg für interinstitutionelle Verhandlungen mit der Kommission und dem EU-Parlament. Letzteres hatte seinen offiziellen Standpunkt bereits am 2. Februar 2023 festgelegt.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ist der Ansicht, dass Verbesserungen notwendig sind, und bedauert insbesondere, dass im Ansatz des Rates:

  1. Arbeitnehmer drei von sieben Kriterien erfüllen müssen, um als Arbeitnehmer zu gelten. Dies könnte die korrekte Bestimmung des beruflichen Status von Plattformarbeitnehmern erschweren, die weiterhin dem Missbrauch durch Plattformen ausgesetzt sein werden;
  2. auch keinen Fortschritt für den Schutz echter Selbstständiger enthalten ist. Der Rat schlägt insbesondere vor, dass die Festlegung der Tarife für Selbstständige sowie die Möglichkeit, einen eigenen Kundenstamm aufzubauen, der einseitigen Entscheidung der Plattformen unterliegen sollen;
  3. die Einführung nationaler Ausnahmeregelungen vorgeschlagen werden. Dadurch werden rechtliche Schlupflöcher, die es Plattformen ermöglichen, sich der Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern zu entziehen, geschaffen.

 

Es ist bedauerlich, dass der vom Europarat vorgeschlagene Text im Vergleich zum ursprünglichen, von der Kommission und dem Parlament vorgeschlagenen Text ungünstiger für die Arbeitnehmer ist.

Das SECEC (Gemeinsames Europasekretariat des OGBL und des LCGB) betont die Notwendigkeit einer ehrgeizigen Richtlinie, die eine schnelle Neueinstufung von Plattformarbeitern als Arbeitnehmer ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass echte Selbstständige ihren Status behalten können.

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