Belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC: Für die Gleichbehandlung der Grenzgänger auf allen Ebenen!

Die 1985 gegründete belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC setzt sich für die Interessen der in Belgien ansässigen Grenzgänger ein und koordiniert die Aktionsmittel zu deren Umsetzung.

Am 27. Januar 2023 hat die belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC anlässlich ihrer Generalversammlung ihren Vorstand erneuert, die Maßnahmen der letzten zwei Jahre analysiert und das Aktionsprogramm für die kommenden zwei Jahre verabschiedet.

Da Grenzgänger wie alle anderen Arbeitnehmer ihre Steuern und Sozialabgaben in Luxemburg zahlen und für die luxemburgische Wirtschaft unentbehrlich sind, vertritt die belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC den Standpunkt, dass diese über die gleichen Rechte und Pflichten wie die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer verfügen sollten.

Aus diesem Grund fordert die belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC:

  • ein Bekenntnis des Großherzogtums Luxemburg zur Beendigung einer Politik, die darauf abzielt, Wohnsitzbedingungen für den Bezug bestimmter Leistungen (Studienbeihilfen und Familienzulagen) einzuführen;
  • die Verbesserung der Attraktivität des luxemburgischen Arbeitsmarktes für Grenzgänger;
  • eine Politik der Gleichbehandlung bei der Besteuerung von Grenzgängern im Vergleich zu den für ansässige Steuerzahler geltenden Bestimmungen;
  • ein Engagement für die Beibehaltung oder sogar Verbesserung der derzeitigen Bestimmungen des bilateralen Steuerabkommens zwischen Luxemburg und Belgien.

 

Da Telearbeit oft als Mittel zur Entlastung der Straßen angeführt wird, bedauert die belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC, dass die betroffenen Grenzgänger bei Überschreitung der seit dem 1. Januar 2023 im belgisch-luxemburgischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festgelegten Schwelle von 34 Tagen Telearbeit in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig werden. Schlimmer noch, wenn der belgische Grenzgänger mehr als 25% seiner Arbeitszeit in Belgien verbringt, wird er aus der luxemburgischen Sozialversicherung ausgegliedert und in seinem Wohnsitzland, in diesem Fall Belgien, versichert. Lösungen auf dieser Ebene sind dringend erforderlich, nicht nur im Hinblick auf die Entlastung der Straßen, sondern auch im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.

In Bezug auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben plädiert die belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC für:

  • eine Erhöhung der derzeitigen Toleranzschwelle für Telearbeit von 34 Tagen auf 56 Tage für belgische Grenzgänger, wobei die letztgenannte Schwelle der maximalen Anzahl von Tagen entspricht, die es belgischen Grenzgängern ermöglicht, in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert zu bleiben;
  • eine Überarbeitung des europäischen Schwellenwerts von 25%, um den Einsatz von Telearbeit weiter zu erleichtern. Auch wenn die europäische Verordnung 883/2004 über die Koordinierung der sozialen Sicherheit die Möglichkeit vorsieht, Ausnahmeregelungen zwischen den Mitgliedstaaten auszuhandeln (Artikel 16), ist eine Überarbeitung der Verordnung, um Grenzgängern einen Sonderstatus zu gewähren, der langfristig zu bevorzugende Weg.

 

Die belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC räumt der grenzüberschreitenden Mobilität absolute Priorität ein. Angesichts der starken Zunahme der Grenzgängerarbeit erweist es sich als dringend notwendig, die Straßeninfrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr an die täglichen Bedürfnisse anzupassen. Die Festlegung einer diversifizierten Mobilitätspolitik erweist sich daher als überaus wichtig.

Um die grenzüberschreitende Mobilität zu verbessern, befürwortet die belgische Grenzgänger-Kommission LCGB-CSC insbesondere:

  • eine mit den Behörden der Nachbarländer abgestimmte grenzüberschreitende Mobilitätspolitik und die Verbesserung des Angebots an öffentlichen Verkehrsmitteln über die Grenzen des Großherzogtums hinaus;
  • eine Ausweitung der kostenlosen Beförderung auf alle täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück, damit auch Grenzgänger in vollem Umfang von dieser Maßnahme profitieren können;
  • die Förderung von Fahrgemeinschaften durch grenzüberschreitend koordinierte Maßnahmen;
  • der Ausbau der Park & Ride-Infrastruktur in den Grenzregionen, damit Grenzgänger, zur Entlastung des Verkehrs, auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen können;
  • die Schaffung von „Mobilitäts“-Ketten mit grenzüberschreitender Dimension, die sowohl die regelmäßigen Staus an den Grenzübergängen antizipieren als auch kombinierte Lösungen anbieten können.

 

Kontakt:

Carlo WAGENER, beigeordneter Gewerkschaftssekretär des LCGB.
Tel.: +352 49 94 24-204
Mobil: +352 691 733 020
E-Mail: cwagener@lcgb.lu

 

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