Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern

Am 1. Dezember 2022 haben die Vertretung der Europäischen Kommission in Luxemburg und die Arbeitnehmerkammer (CSL) eine Debatte über die Plattformökonomie und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern abgehalten.

Auf dieser Konferenz wurde die Entstehung eines neuen Wirtschaftsmodells hervorgehoben, das eng mit dem technologischen Fortschritt verbunden ist. Zunächst wurde daran erinnert, dass die Digitalisierung und die Entwicklung der Plattformökonomie nicht nur zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beigetragen haben, sondern auch die Entstehung neuer Arbeitsformen begünstigt haben, die sowohl Arbeitnehmer als auch Gewerkschaften zunehmend vor neue Herausforderungen stellen. Die Gewerkschaften kritisieren unter anderem die mangelnde Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen, den Mangel an Transparenz und das Fehlen eines angemessenen sozialen Schutzes für Plattformarbeitnehmer.

Der Kommissar für soziale Rechte, Nicolas SCHMIT, erinnerte seinerseits daran, dass derzeit etwa 28 Millionen Menschen für eine digitale Plattform arbeiten, wobei geschätzt wird, dass diese Zahl bis zum Ende des Jahrzehnts auf 45 Millionen ansteigen könnte. Dies zeigt in der Tat die Notwendigkeit, einen Rechtsrahmen für diese Arbeitnehmer zu schaffen, damit sie von besseren Arbeitsbedingungen profitieren können. Hierfür muss zunächst der berufliche Status analysiert werden, wie vom EU-Kommissar bekräftigt wurde.

Daher sollte sichergestellt werden, dass Plattformarbeiter, die nicht selbstständig sind, als Arbeitnehmer eingestuft werden können und eine soziale Absicherung haben. In Bezug auf die Frage der algorithmischen Steuerung wurde betont, dass klare Regeln aufgestellt werden müssen, um gegen jede Form des Missbrauchs vorzugehen und eine bessere Anleitung für die Verwendung von Algorithmen zu gewährleisten.

Anhand konkreter Beispiele gab der Richter des Europäischen Gerichtshof, François BILTGEN, einen kurzen Überblick über die Rechtsprechung und erläuterte gleichzeitig die Begriffe des Arbeitnehmers und des Scheinselbstständigen. Eine Analyse des derzeit diskutierten Richtlinienvorschlags wurde anschließend von Luca RATTI, Professor an der Universität Luxemburg, vorgestellt, gefolgt von einem Beitrag von Martine MIRKES, Direktionsberaterin bei der CSL, die den von der Arbeitnehmerkammer ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag vorstellte.

Die Konferenz endete mit einem intensiven Meinungsaustausch zwischen den Teilnehmern.

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