Mietzuschuss in Luxemburg: Alles was sie wissen müssen

Haushalte mit geringem Einkommen können in Luxemburg einen Mietzuschuss beantragen. Der monatlich festgelegte Betrag der finanziellen Hilfe liegt zwischen 200 und 400 €, je nach Aufstellung und Einkommen des Haushaltes.

Um die Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss die antragstellende Person (hierzu gehören alleinlebende volljährige Personen oder mehrere Personen, die in derselben Wohneinheit leben) die hier folgenden Kriterien erfüllen:

  • Es muss ein Mietvertrag für eine in Luxemburg gelegene Wohnung unterschrieben worden sein;
  • Es darf keine andere Wohneinheit in Luxemburg oder im Ausland gemietet sein;
  • Das Einkommen des Haushalts darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (siehe Tabelle);
  • Die monatliche Miete muss über 25 % des Netto-Einkommens liegen;
  • Der Antragsteller muss über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.

 

Auch die Wohnung muss einigen Kriterien entsprechen:

  • Sie muss privat vermietet sein, also nicht durch eine öffentliche Stelle (z.B. Fonds du Logement, SNHBM, Gemeinde, …);
  • Es muss sich um einen permanenten Hauptwohnsitz in Luxemburg handeln.

 

Der Antrag für einen Mietzuschuss wird mittels eines Formulars der Abteilung für Wohnbeihilfen des Wohnungsbauministeriums  Neben dem Formular müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Eine Kopie des Mietvertrags (datiert und unterschrieben vom Antragsteller UND dem Vermieter);
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Miete;
  • Eine Kopie des Gehaltsnachweises des Jahres vor der Antragstellung, respektiv die drei letzten Gehaltsabrechnungen falls die berufliche Situation sich geändert hat;
  • Dokumente zu eventuell anderen Einkünften der im Haushalt lebenden Personen;
  • Ein aktueller Sozialversicherungsnachweis (wird von der Zentralstelle der Sozialversicherung ausgestellt) der Personen, die mit dem Antragsteller zusammenleben;
  • Eine gültige Aufenthaltsbescheinigung (falls der Antragsteller nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt).

 

Das ganze Jahr über kann der Antrag auf Mietzuschuss gestellt werden. Wird dieser abgelehnt, kann ein neuer Antrag gestellt werden, wobei dieser wieder neu bewertet und geprüft wird.

Sollte die Zusammensetzung des Haushalts oder die berufliche Situation der im Haushalt lebenden Personen sich ändern, muss die Abteilung für Wohnbeihilfen informiert werden.

 

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