Schulanfangszulage – Ein Überblick

In Luxemburg erhalten Eltern von Schulkindern jedes Jahr im August von der „Caisse de l’Avenir des Enfants“ (CAE – „Zukunftskees“) eine Schulanfangszulage (allocation de rentrée scolaire) an kindergeldberechtigte Kinder über 6 Jahre. Mit der Zahlung sollen Familien bei der Anschaffung von Schulmaterialien unterstützt werden.

Die Schulanfangszulage beträgt 115 € für jedes Kind ab 6 Jahren und 235 € für jedes Kind ab 12 Jahren. Sie wird automatisch ausbezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig.

Alle Arbeitnehmer, die im Großherzogtum versichert sind, also auch Grenzgänger, haben Anspruch auf diese Zahlung. Es gibt zwei mögliche Fälle bei Grenzgängern:

  • arbeiten beide Elternteile in Luxemburg, oder ist nur ein Elternteil berufstätig und in Luxemburg beschäftigt, wird die Zulage in voller Höhe von Luxemburg gezahlt.
  • Arbeitet ein Elternteil in Luxemburg und ein Elternteil in seinem Wohnsitzland bzw. bezieht dort Arbeitslosengeld, erfolgen die Bezüge primär aus dem Wohnland. Wenn der Betrag, den das Wohnsitzland zahlt, niedriger ist als der von Luxemburg gewährte Betrag, zahlt Luxemburg die Differenz im Januar.
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