Kompetenzen von privaten Sicherheitsfirmen werden klar definiert

Nach den Diskussionen über die Kompetenzen privater Sicherheitsunternehmen im öffentlichen Raum hat das Justizministerium am 10. Juni 2022 die geplanten Änderungen des Gesetzes vom 12. November 2002 über private Sicherheits- und Überwachungstätigkeiten vorgelegt. Der LCGB hat als Mehrheitsgewerkschaft in diesem Sektor einen großen Beitrag zu diesem Projekt geleistet.

Zusammengefasst sieht das Gesetzesprojekt Folgendes vor:

  • Einführung des sogenannten „Veranstaltungsschutzes“ als fünfte Tätigkeit, die dem Gesetz vom 12. November 2002 unterliegt und für deren Ausübung künftig eine Genehmigung erforderlich sein wird;
  • Bestimmungen zur besseren Abgrenzung der Aufgaben der privaten Sicherheitsfirmen von den Aufgaben der öffentlichen Sicherheit, die ausschließlich der Polizei vorbehalten sind;
  • Präzisierung und Klärung der Rechte und Pflichten von privatem Sicherheitspersonal bei Personenkontrollen;
  • Regelung für den Einsatz von Wachhunden;
  • Einführung von Verwaltungsstrafen zu Lasten von Sicherheitsfirmen;
  • Regelung für die Vergabe von Unteraufträgen in der Sicherheitsbranche;
  • Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen, die für die Erteilung der im Gesetz vom 12. November 2002 vorgesehenen Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen gestellt werden.

 

Der sogenannte „Veranstaltungsschutz“ durch private Sicherheitsfirmen betrifft kulturelle, sportliche oder andere Veranstaltungen und ist auf folgende 5 Aufgaben begrenzt: das Alter der Person, die Eintrittskarte, die Identitätsprüfung, die Kontrolle von nicht zugelassenen oder gesetzlich verbotenen Gegenständen und das Verhalten der Person während der Veranstaltung. Für die Kontrollen ist die Zustimmung der Person erforderlich. Im Falle einer Ablehnung kann der Zugang verweigert werden.

Bei einer Veranstaltung an einem öffentlichen Ort muss der Veranstalter, der die Sicherheitsfirmen beauftragt, zwingend eine Anmeldung bei der betreffenden Gemeinde vornehmen, in der sowohl Informationen über die Veranstaltung sowie die geplanten Sicherheitsmaßnahmen angegeben werden. Der Einsatzbereich muss klar festgelegt werden.

Die Sicherheitskräfte müssen zwingend eine Uniform tragen und eine Legitimationskarte besitzen. Das Tragen einer Waffe beim Veranstaltungsschutz ist strengstens untersagt.

Der Gesetzentwurf enthält auch Regeln für den Einsatz von Hunden. Als gefährlich geltende Hunderassen sind verboten und sowohl für den Hund als auch für seinen Halter ist eine Ausbildung mit Diplom vorgeschrieben. Parallel zur Einbringung des Gesetzes gehen die Arbeiten an der Einführung einer angemessenen Ausbildung für Sicherheitskräfte weiter.

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