Am 2. Juni 2022 trat der gemeinsame Ausschuss zusammen, nachdem die Firma „Groupe Securisite“ im April dieses Jahres rund 15 Sicherheitsmitarbeiter der Auchan-Gruppe Cloche d’Or übernommen hatte.
Diese weigerte sich, die Betriebszugehörigkeit dieser Mitarbeiter anzuerkennen, da sie keine Berufsausbildung absolviert hatten. Hinzu kam, dass ihr vorheriger Status bei Auchan nicht unter den Kollektivvertrag der Wach- und
Sicherheitsbranche fiel.
Eine Diskussion zwischen den Parteien ermöglichte es, die Situation und die Standpunkte aller Beteiligten umfassend zu bewerten. So wurde festgestellt, dass wenn es sich nach dem Kollektivvertrag nicht um einen eigentlichen Betriebsübergang (im Sinne von Artikel 36-10 GAV) handelt, auf der Grundlage der übereinstimmenden Kriterien des Arbeitsgesetzes ein Gericht zugunsten der Arbeitnehmer entscheiden könnte.
Da sich das Problem hauptsächlich auf die Anerkennung der Betriebszugehörigkeit von Sicherheitspersonal im Falle einer Entlassung bezog, wurde der Firma „Groupe Securisite“ von den Mitgliedern des gemeinsamen Ausschusses vorgeschlagen, diese anzuerkennen, falls sie sich von einem der betroffenen Mitarbeiter trennen sollte. Dies würde es den Arbeitnehmern ermöglichen, die Kündigungsfrist und die Abfindung entsprechend ihrer tatsächlichen Betriebszugehörigkeit in Anspruch nehmen zu können.
Die Vertreter der Firma „Groupe Securisite“ kommen demnächst auf den gemeinsamen Ausschuss zurück, um einen Zusatz zu den Verträgen der verschiedenen betroffenen Mitarbeiter vorzulegen und dies offiziell zu bestätigen.
In der aktuellen Konjunkturlage betont der LCGB welche entscheidende Rolle der Sozialdialog spielt, um Lösungen für diese Art von Streitfällen zu finden, und dies im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer.
Zurück zur Übersicht