In der Europäischen Union verfügen einzig Luxemburg und Belgien über einen Index-Mechanismus. Dies bedeutet, dass im Großherzogtum Luxemburg das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich des sozialen Mindestlohns) an die Lebenshaltungskosten gekoppelt ist und somit die Löhne, Gehälter und Renten an die Veränderungen der Konsumgüterpreise angepasst werden.
Konkret heißt dies, dass sobald die kumulierte Inflation 2,5% im Vergleich zur letzten Indexierung erreicht hat, die Löhne, Gehälter und Renten sowie viele Sozialleistungen auch um 2,5% erhöht werden.
Indexierung am 1. April 2022
Laut STATEC betrug die Inflationsrate im März 2022 6,1%, was somit eine neue Indexierung zum 1. April 2022 auslöst.
Der Anwendungswert der gleitenden Lohnskala steigt somit von 855,62 Punkten auf 877,01 Punkte.
Der LCGB veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Zahlen auf seiner Webseite.
Wie sieht es mit der für August 2022 geplanten Indextranche aus?
Laut den Prognosen der STATEC soll bereits im August eine zweite Indextranche für das Jahr 2022 fällig werden. Entsprechend einem Tripartite-Abkommen der Sozialpartner, das am 31. März 2022 unterzeichnet wurde, wird diese Indextranche auf April 2023 verschoben.
Im Gegenzug haben alle Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen Anspruch auf eine Kompensation, teilweise sogar Überkompensation, ihres Kaufkraftverlusts durch die Gewährung einer Energiesteuergutschrift, die für die Monate der Verschiebung von August 2022 bis März 2023 gilt. Die genauen Beträge finden Sie hier:
Diese Kompensation ist Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, die Auswirkungen des Inflationsdrucks – direkte Folge des Ukraine-Kriegs – auf die Haushalte und Unternehmen in Luxemburg zu begrenzen.
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