Neue Registrierungspflicht im Tachographen: Position des LCGB-ACAP vom Transportministerium bestätigt

Am 8. Februar 2022 hat das Transportministerium die Position des LCGB-ACAP in Bezug auf die neue Registrierungspflicht im Tachographen bei Grenzübertritten bestätigt.

Hier in Kürze die Registrierungsvorschriften:

  • Busfahrer im Linienverkehr mit Strecken ≤50km, die entsprechend der großherzoglichen Verordnung über Minipausen fahren:
    Ihr Fahrtenschreiber befindet sich in diesem Fall in der Position „OUT“.
    Sie müssen kein Ländersymbol nach dem Überschreiten einer Grenze eingeben.

 

  • Busfahrer, deren Arbeitgeber vorgibt auch im Linienverkehr mit Strecken ≤50km freiwillig die Bestimmungen der europäischen Verordnung 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten anzuwenden:
    Ihr Fahrtenschreiber befindet sich in diesem Fall nicht in der Position „OUT“.
    Sie müssen den Fahrtenschreiber gemäß den europäischen Bestimmungen einstellen und somit auch bei jedem Grenzübertritt das entsprechende Ländersymbol in den digitalen Fahrtenschreiber eingeben.
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