Verlängerung der Vereinbarung zur Besteuerung von belgischen Grenzgängern im HomeOffice

Am 2. Dezember 2021 teilten die belgischen und luxemburgischen Behörden mit, dass die Vereinbarung, die die Besteuerung der Arbeitstage, die im Kontext der COVID-19 Pandemie im Home-Office geleistet werden, regelt bis zum 31. März 2022 verlängert wird. Mehr als 48.000 Belgier, die in Luxemburg arbeiten, sind von dieser Maßnahme betroffen.

Im Hinblick auf die aktuelle Pandemielage sind dadurch Telearbeitstage, die aufgrund von COVID-19 geleistet wurden, bis mindestens zum 31. März 2022 unbegrenzt möglich ohne in Belgien steuerpflichtig zu werden.

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