Heintz van Landewyck: Erneuerung des Kollektivvertrags

LCGB und OGBL haben kürzlich die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Unternehmen Heintz van Landewyck S.à r.l., Landewyck Tobacco S.A. und Landewyck Holding S.à r.l. unterzeichnet. Der Kollektivvertrag gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 und umfasst folgende Hauptele­mente:

  • Beibehaltung der Regelung über die jährlichen Erhöhungen für Beschäftigte mit geistiger Arbeit;
  • Anpassung des Gehaltsschemas für Arbeiter „cols bleus“;
  • 1,5 % Gehaltserhöhung, zahlbar als monatliche Prämie rückwirkend zum 1. Januar 2021. Diese Prämie wird bis zur Anwendung einer Indexerhöhung im Jahr 2021 gezahlt;
  • eine erneute Gehaltserhöhung in Form einer Prämie von 1,2 % im Oktober 2022, wenn es zwi­schen dem 1. Oktober 2021 und dem 1. Oktober 2022 keine Indexerhöhung gibt und bleibt gültig bis zum 31. Dezember 2023, sofern bis zu diesem Datum keine Indexerhöhung erfolgt;
  • Geschenkgutscheine im Wert von 250 € im Dezember 2021 für Arbeiter „cols bleus“ als Anerken­nung für ihre Arbeit während des Umzugs;
  • einmalige Nettoprämie von 250 € im Juni 2022 für alle Beschäftigten anlässlich des 175-jährigen Bestehens von Heintz van Landewyck S.à r.l;
  • alle 5 Jahre wird ein Tag „Zusatzurlaub“ gewährt, für die Arbeitnehmer der Unternehmen, die den Kollektivvertrag unterzeichnet haben. Die Anzahl der Tage des „Zusatzurlaubs“, die angesammelt werden können, ist jedoch begrenzt auf:
    • 3 Tage für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung weniger als 5 Jahre beschäftigt sind;
    • 4 Tage für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung weniger als 10 Jahre (aber mehr als 5 Jahre) beschäftigt sind;
    • 5 Tage für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung weniger als 15 Jahre (aber mehr als 10 Jahre) beschäftigt sind;
  • Beibehaltung des Rosenmontags als freier Tag.
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