Stadt Ettelbrück: Neuer Kollektivvertrag

Am 25. Oktober 2021 wurde vom LCGB, OGBL und dem Schöffenrat der neue Kollektivvertrag für die Gemeindearbeiter der Stadt Ettelbrück unterzeichnet.

Folgende Verbesserungen wurden verhandelt:

  • Einführung eines Zeitsparkontos gültig ab dem 01.07.2021: Die Arbeitnehmer können u.a. Resturlaub und Überstunden auf dem Zeitsparkonto ansammeln und bei Bedarf darüber verfügen, ähnlich wie über den Jahresurlaub.
  • Bereitschaftsdienst:
    • Sommerbereitschaft: Verdoppelung von 8 auf 16 Stundensätze pro Woche;
    • Winterdienst: 5 Stundensätze pro Woche.
  • Kleidermasse: Umwandlung in 2 Lohnpunkte monatlich (wird bei der Pensionsberechnung berücksichtigt) gültig ab dem 01.01.2021.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Harmonisierung mit dem Arbeitsgesetz

 

Der neue Kollektivvertrag tritt erst nach der Ratifizierung durch den Gemeinderat Ende November und nach der Publizierung im Memorial in Kraft und ist bis zum 31.12.2023 gültig.

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