Liberty Steel – Protestkundgebung zur Sicherung der Arbeitnehmerexistenzen

Die Situation des Standorts Dudelange ist ernst! Ursache dieser Situation ist der vor 2 Jahren von der EU-Kommission geforderte und genehmigte Verkauf des Standorts Dudelange durch ArcelorMittal zur Einhaltung der europäischen Wettbewerbsregeln, die längst von den tatsächlichen weltwirtschaftlichen Entwicklungen überholt waren! Trotz des Drucks und der Warnungen der Gewerkschaften hinsichtlich der undurchsichtigen Finanzstrukturen hat sich die EU-Kommission in dieser Sache taub gestellt.

Der LCGB hatte noch nie großes Vertrauen in die GFG Alliance! Und das aus gutem Grund: Eine mangelnde finanzielle Transparenz verbunden mit anhaltenden Diskussionen über Liquiditäts- und Zahlungsprobleme waren stets gegenwärtig! Ganz zu schweigen von den ewigen Streitigkeiten zwischen Liberty Steel und ArcelorMittal im Rahmen des Zuliefervertrags. Und auch wenn die Gesundheitskrise nicht günstig war, ist sie keineswegs die Ursache für diese Situation.

Bereits im Januar 2021 hatten die zunehmend besorgten Gewerkschaften die Regierung in einem offiziellen Schreiben über diese gefährliche Entwicklung aufmerksam gemacht. Dieses blieb jedoch unbeantwortet! Dann, am 5. März 2021, erfuhr der LCGB durch die Presse vom Konkurs von Greensill. Leider bestätigt die Greensill-Affäre alle von Anfang an bestehenden Befürchtungen über die Obskurität der Finanzmittel dieses monströsen Kartenhauses!

Der LCGB fordert alle Beteiligten auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Zuallererst muss die EU-Kommission ihr Versagen eingestehen und die betroffenen Mitgliedsstaaten unterstützen, damit diese die Zukunft der Produktionsstandorte und der damit verbundenen Arbeitsplätze sichern können.

Der LCGB richtet sich an die Regierung, um mit ihrer Erfahrung und Kompetenz eine Lösung für die Zukunft des Werks in Dudelange zu finden. Der LCGB fordert eine Lösung unter Federführung der SNCI, um eine Partnerschaft mit einem neuen industriellen Akteur aufzubauen. Einer Partnerschaft, die auf zwei wesentlichen Teilen beruht:

  • einer sozialen Komponente, die die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens erforderlichen Arbeitsplätze sichert und eventuell notwendige Begleitmaßnahmen gewährleistet einschließlich des Fortbestands der aktuellen, gültigen Vereinbarungen;
  • einer industriellen Komponente, die die Umsetzung eines industriellen Konjunkturprogramms, einschließlich eines Plans für den Produktionsablauf, garantiert.

 

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