Verhandlungen über den Branchenkollektivvertrag für Versicherungen

Bei den Verhandlungssitzungen am 23. April und 4. Mai 2021 wurden qualitative Aspekte und textliche Klarstellungen besprochen. In Bezug auf die qualitativen Forderungen konnten folgende Fortschritte vom OGBL und dem LCGB erzielt werden:

  • Klärung der Definition von leitenden Angestellten;
  • Mitteilung von Neueinstellungen an die gesamte Delegation;
  • Definition der Auswahlkriterien zwischen der Geschäftsleitung und der Delegation bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen;
  • Pflicht, vor Umstrukturierungen / Reorganisationen aus wirtschaftlichen Gründen einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung aufzustellen;
  • zusätzlicher altersbedingter Urlaub: + 1 bei 50 bis 54 Jahren und + 2 ab 55 Jahren;
  • Pflicht zur Einrichtung von Programmen zur Vermeidung psychosozialer Risiken;
  • Einführung des Rechts auf digitales Abschalten;
  • Pflicht zur Umsetzung von Telearbeit nach COVID-19;
  • Garantie für den Zugang zu beantragten Weiterbildungen.

 

Hinsichtlich der finanziellen Aspekte stellt das Angebot der ACA für den OGBL und den LCGB eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem vorherigen Kollektivvertrag dar und kann nicht als seriös betrachtet werden. Weder die Ergebnisse noch die Prognosen der Versicherungsbranche rechtfertigen eine solche finanzielle Verschlechterung. Eine Verhandlungssitzung über die finanziellen Komponenten wird am 1. Juni 2021 stattfinden.

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