Seit dem 29. April 2020 gelten nicht mehr die fixen vorgeschriebenen Untersuchungstermine für die Gewährung der vor- und nachgeburtlichen Zulage.
Dennoch muss weiterhin die Anzahl der vor und nach dem Entbindungstermin bis zum 2. Geburtstag des Kindes durchzuführenden Untersuchungen eingehalten werden:
- zum Erhalt der vorgeburtlichen Zulage: 5 medizinische Untersuchungen, sowie eine zahnärztliche Untersuchung müssen während der gesamten Schwangerschaft vor dem Entbindungstermin durchgeführt und bescheinigt werden;
- für die Gewährung der nachgeburtlichen Zulage: 6 medizinische Untersuchungen müssen in jedem Fall vor dem 2. Geburtstag des Kindes durchgeführt und bescheinigt werden.