FHL: Interimsvereinbarung gefunden!

Im Rahmen der Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten des Krankenhauswesens in Luxemburg haben die Sozialpartner eine Interimsvereinbarung für einen Zeitraum von 9 Monaten unterzeichnet. Diese Vereinbarung gilt vom 01.04.2021 bis 31.12.2021 und sieht Folgendes vor:

  • im Juli 2021 werden rückwirkend Prämien für Mitarbeiter, die nicht den Arbeitgeber gewechselt haben, ausgezahlt:
    • einmalige Prämienauszahlung von 2,31% des Einkommens 2018;
    • einmalige Prämienauszahlung von 3,74% des Einkommens 2019;
    • einmalige Prämienauszahlung von 3,53% des Einkommens 2020;
  • Aufwertung der CA1-Laufbahn, die rückwirkend zum 1. Januar 2021 gilt;
  • zusätzlicher Urlaub:
    • 2 Tage zusätzlicher Urlaub, der ab einem Alter von 50 Jahren des Mitarbeiters gewährt wird;
    • 1 Tag zusätzlicher Urlaub, der ab einem Alter von 55 Jahren des Mitarbeiters gewährt wird;
  • Klärung des Artikels 6.D zum initialen Arbeitsplan (PTI) bei Arbeitsunfähigkeit: Bei vorhersehbaren Abwesenheiten wie Urlaub (Urlaub, Sonderurlaub) oder Arbeitsunfähigkeit (Operation, Kur) wird die Anzahl der für den laufenden Monat noch zu leistenden/vorgesehenen Arbeitsstunden gemäß dem initialen Arbeitsplan (PTI) eingehalten und zwar ohne Verlust der monatlichen Arbeitsstunden;
  • Reduzierung der unbezahlten Pause von 1 Stunde auf 30 Minuten für Mitarbeiter, die eine unterbrochene Arbeitszeit haben.

In den kommenden Monaten werden die Sozialpartner die Gespräche (bzw. Verhandlungen) über die noch ausstehenden Forderungen fortsetzen, insbesondere über die Bereitschaftszeiten und das Zeitsparkonto (CET).

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