Wachdienste – 1. Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe

Nach den verschiedenen vom LCGB initiierten Schritten zur Professionalisierung des Berufs des Sicherheitspersonals fand am 9. März 2021 die 1. Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe statt.

Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Ministerien für Mittelstand, Wirtschaft, Nationale Bildung, Inneres, Innere Sicherheit, Arbeit und Justiz, der FEDIL Security Services (Arbeitgeberverband) und der Gewerkschaften zusammen.

Bei diesem Treffen war es dem LCGB ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass der Beruf des Sicherheitspersonals, der heute von fast 3.600 Mitarbeitern im Großherzogtum ausgeübt wird, im Gegensatz zu den Grenzländern noch immer nicht als solcher anerkannt ist.

Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit dem Schaffen eines sektoriellen Schulungszentrums getan, das bei den letzten Kollektivvertragsverhandlungen verankert wurde. Der LCGB begrüßt diesen ersten Schritt in Richtung Anerkennung des Berufs.

Dieses sektorielle Ausbildungszentrum liefert jedoch Ausbildungszertifikate ohne Abschluss, die vom Bildungsministerium nicht anerkannt werden. Der LCGB hat daher seine Bemühungen fortgesetzt, indem er sich in den letzten Monaten mit den verschiedenen staatlichen Akteuren und dem Arbeitgeberverband getroffen hat, um die Probleme und Besonderheiten im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu erläutern. Um den Beruf so weit wie möglich zu professionalisieren und auf die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Sicherheit zu reagieren, fordert der LCGB einen gesetzlichen Rahmen, der alle Spezialitäten sowie die Grenzen der Ausübung einer Sicherheitstätigkeit definiert. In diesem Zusammenhang hat der LCGB formell eine beruflichen Grundausbildung CCP (luxemburgisches Berufsbefähigungszeugnis) „Sicherheitspersonal“ für Erwachsenen über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren gefordert. Dies würde parallel und abwechselnd erfolgen:  akademische Fächer im regulären Schulbetrieb und die Besonderheiten des Berufsstandes im sektoriellen im sektoralen Ausbildungszentrum.

Für den LCGB ist es undenkbar, den rechtlichen Rahmen zu reformieren, ohne die Professionalisierung des Berufsstandes einzubeziehen.

 

Zurück zur Übersicht