Steuerkredit für Mindestlohnempfänger (CISSM)

Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen < 3.000 € brutto

Das Staatsbudget für 2019 führt einen neuen Steuerkredit, den CISSM, für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.500 € – 3.000 € ein. Das monatliche Bruttogehalt beinhaltet alle geleisteten Arbeitsstunden sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertage. Für Teilzeitbeschäftigte muss das Bruttogehalt, auf das sie bei Vollzeitbeschäftigung Anspruch hätten, berechnet werden, um den Betrag des CISSM zu ermitteln.

Der CISSM wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gutgeschrieben, wenn er eine Lohnsteuerkarte besitzt. Diese Maßnahme tritt bis spätestens Juli 2019 in Kraft und ist Teil der Regierungspolitik, die vorsieht, den sozialen Mindestlohn um 100 € netto pro Monat zu erhöhen.

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