Angestellte beim Staat: Eine Reihe von Verbesserungen sind erforderlich!

Am 4. Februar 2019 traf sich eine LCGB-Delegation mit dem Minister für den öffentlichen Dienst, Marc HANSEN, um eine Reihe von Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Personalverwaltungsregelungen für die Angestellten beim Staat vorzulegen.

Insourcing statt Outsourcing

Insbesondere hat der LCGB die systematische Privatisierung bestimmter öffentlicher Einrichtungen, insbesondere von Gymnasien, angeprangert und setzt sich dafür ein, die in diesem Zusammenhang abgeschafften Stellen wiederherzustellen. Im Hinblick auf den Trend zur Auslagerung von Gebäudeinstandhaltungs- und Reinigungsarbeiten in den Gebäuden der öffentlichen Verwaltung fordert der LCGB ein Insourcing indem diese Arbeiten durch Staatsangestellte durchgeführt werden. Für bereits ausgelagertes Personal verlangt der LCGB eine Beschäftigungsgarantie und die obligatorische Einstellung nach den Bestimmungen des Kollektivvertrags für die Angestellten beim Staat.

Einstellungspolitik

Darüber hinaus fordert der LCGB mehr Transparenz bei der Einstellungspolitik für staatliche Mitarbeiter. Seit Jahren treten erhebliche Fluktuationen und Widersprüche ohne stichhaltige Erklärung auf. So nimmt beispielsweise die Zahl der Einstellungen von Staatsangestellten in der „Administration des Services Techniques de l’Agriculture“ (ASTA) und der „Administration de la Navigation Aérienne“ (ANA) ab, während die Zahl der Staatsangestellten in der Regierungsverwaltung stark steigt.

Zeitsparkonto

Nach der Einführung des Zeitsparkontos (CET) am 1. Oktober 2018 für Staatsbeamte, Beamte auf Probe und Beamte im öffentlichen Dienst stellen sich mehrere Fragen zur Umsetzung von Zeitsparkonten bei den Angestellten beim Staat. Der LCGB weist darauf hin, dass das Gesetz 7324 über Umsetzung von CET für privatrechtliche Arbeitnehmer, zu dem auch staatliche Angestellte gehören, nicht zu einer Ungleichbehandlung führen darf. Es ist zu beachten, dass derzeit einige Gemeinden die Bestimmungen des CET für den öffentlichen Dienst auch bei den Arbeitnehmern mit Privatstatus anwenden.

Diese Lösung wird jedoch obsolet, sobald das auf die Privatwirtschaft anwendbare Gesetz für Zeitsparkonten in Kraft tritt, da nur kollektivvertraglich ausgehandelte Zeitsparkonten anwendbar bleiben und alle anderen Zeitsparkontenregelungen durch einen Kollektivvertrag oder ein nationales Abkommen im Rahmen des Sozialdialogs umgesetzt werden müssen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass Zeitsparkonten für privatrechtliche Arbeitnehmer weniger günstige Bedingungen vorsehen, z.B. eine zweijährige Dienstalterspflicht, während dies im öffentlichen Dienst nicht vorgesehen ist und somit sogar für Beamte auf Probe ab dem ersten Diensttag gilt.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Aus Sicherheitsgründen fordert der LCGB schließlich die Wiedereinführung des zweiten Fahrers/ Begleiters im LKW für den Winterdienst der Straßenbauverwaltung „Ponts & Chaussées“, eine Regelung, die im Winter 2016/2017 von der Verwaltung mit Unterstützung des Mobilitätsministeriums aufgehoben wurde.

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