Erweiterte Öffnungszeiten: Der LCGB fordert attraktive gesetzliche Rahmenbedingungen für Angestellte

Im Rahmen einer am 4. Mai 2018 eingeleiteten Umfrage, die die Frage der Öffnungszeiten und ihrer Auswirkungen untersucht, betont der LCGB, dass jegliche Erweiterung der Ladenöffnungszeiten durch einen attraktiven gesetzlichen Rahmen für die Angestellten begleitet sein muss. Die im Jahr 2015 durch Staatssekretärin für Wirtschaft Francine CLOSENER angekündigte Umfrage, die in Zusammenarbeit mit dem Institut LISER erstellt wurde, wurde nun an die zirka 20.000 von den verlängerten Öffnungszeiten betroffenen Angestellten gesendet.

 

Da es zu dem aktuellen Gesetz über die Öffnungszeiten derzeit 27 Ausnahmegenehmigungen gibt, ist eine Anpassung des Gesetzesrahmens unabdingbar. Der LCGB lehnt die vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten ab, fordert aber klare und präzise Gesetzesregelungen bei möglichen verlängerten Öffnungszeiten, die darüber hinaus attraktive gesetzliche Rahmenbedingungen für die Angestellten bilden.

 

Das neue PAN-Gesetz zur Arbeitszeitorganisation sieht, trotz der damaligen Zustimmung der UEL, kein Mitbestimmungsrecht der Personaldelegation und des Arbeitgebers vor. Der LCGB unterstreicht dennoch, dass ein solches Mitbestimmungsrecht ein Schlüsselelement zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer ist und diesen erlaubt, bei gleichzeitig ordnungsgemäßen Ablauf des Geschäftsbetriebes,  Familie und Beruf zu vereinbaren.

 

Um den Handel noch attraktiver für Arbeitnehmer zu gestalten, fordert der LCGB zudem umfassende Anpassungen bei den Organisationsmaßnahmen. Darunter Anpassungen bei den Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen und des öffentlichen Transports am Wochenende, die die unterschiedlichen Arbeitszeiten der Beschäftigten im Handel widerspiegeln.

 

Der LCGB fordert weiterhin, dass Sonntagsarbeit auf freiwilliger Basis erfolgt mit angepassten Kompensationsmaßnahmen wir Gehaltszuschüssen und zusätzlichen Urlaubstagen. Sonntagsarbeit muss Teil der 40 Stundenwoche werden und die Obergrenze von 4 Stunden Sonntagsarbeit gehört abgeschafft, damit die gesetzliche wöchentliche Ruhezeit von 44 Stunden garantiert werden kann.

 

Der LCGB ruft alle Beschäftigten im Handel dazu auf, an der Umfrage des Ministeriums teilzunehmen, um ihre  Belange mitzuteilen und Lösungen in ihrem Interesse zu finden.

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